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Re: Rentner wegen 3 Euro an Autobahn ausgesetzt

Von: Detmar Kleensang (detmar@gmx.de) [Profil]
Datum: 20.07.2008 09:45
Message-ID: <g5uqek$237$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.talk.tagesgeschehen
Dirk Wolfgang Glomp schrieb:
> Am Sun, 20 Jul 2008 05:58:59 +0200 schrieb Detmar Kleensang:

>> Das das bei den heutigen Spritpreisen
>> eigentlich gar nicht funktionieren kann sollte klar sein. Also muss
>> diese Kaffeefahrt das Geld auf einem anderen Ende einspielen. Und wenn
>> zusätzliche Einnahmen bei Verkaufsveranstaltungen gleich mit
>> einkalkuliert werden ist das für mich eben schon hart an der Grenze zum
>> Betrug, weil da quasi eine Nötigung zum Kauf vorgeschrieben wird!
>
> Hier muß man aber eine Nötigung und einen Betrug nachweisen.

Was im Falle des OP kein großes Problem darstellen sollte. Ich an stelle
dieses Frührentners hätte die mich aufgabelnde Polizei gebeten, dem
Bus hinterherzufahren, um die Angelegenheit gleich vor Ort zu klären und
selbstverklärend sofort eine Anzeige zu stellen. Immerhin grenzt das
Verhalten des Busfahrers mit dem Aussetzen eines Passagieres an
Körperverletzung. Mindestens aber sollte es ein Vertragsverstoß sein.
Die Fahrt wurde als kostenlos beworben und auch so angetreten, womit
selbiger Vertrag zustande gekommen sein dürfte. Im Nachhinein
Vertragsbedingungen zu ändern ist eine Sache, die beide Parteien
einvernehmlich zu erklären haben. Ansonsten gilt der ursprüngliche
Vertrag und hat erfüllt zu werden.

Die Erklärungsversuche des Busfahrers hätte ich gerne erlebt, wenn die
Polizei sie auf einen Rastplatz rauszieht und zur Rede stellt. Genauso,
wie das weitere Vorgehen, was die Busfahrt angeht.

Gruß,
Detmar

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