Re: Rentner wegen 3 Euro an Autobahn ausgesetzt
Von: Detmar Kleensang (detmar@gmx.de) [Profil]
Datum: 20.07.2008 09:45
Message-ID: <g5uqek$237$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.talk.tagesgeschehen
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Dirk Wolfgang Glomp schrieb: > Am Sun, 20 Jul 2008 05:58:59 +0200 schrieb Detmar Kleensang: >> Das das bei den heutigen Spritpreisen >> eigentlich gar nicht funktionieren kann sollte klar sein. Also muss >> diese Kaffeefahrt das Geld auf einem anderen Ende einspielen. Und wenn >> zusätzliche Einnahmen bei Verkaufsveranstaltungen gleich mit >> einkalkuliert werden ist das für mich eben schon hart an der Grenze zum >> Betrug, weil da quasi eine Nötigung zum Kauf vorgeschrieben wird! > > Hier muß man aber eine Nötigung und einen Betrug nachweisen. Was im Falle des OP kein großes Problem darstellen sollte. Ich an stelle dieses Frührentners hätte die mich aufgabelnde Polizei gebeten, dem Bus hinterherzufahren, um die Angelegenheit gleich vor Ort zu klären und selbstverklärend sofort eine Anzeige zu stellen. Immerhin grenzt das Verhalten des Busfahrers mit dem Aussetzen eines Passagieres an Körperverletzung. Mindestens aber sollte es ein Vertragsverstoß sein. Die Fahrt wurde als kostenlos beworben und auch so angetreten, womit selbiger Vertrag zustande gekommen sein dürfte. Im Nachhinein Vertragsbedingungen zu ändern ist eine Sache, die beide Parteien einvernehmlich zu erklären haben. Ansonsten gilt der ursprüngliche Vertrag und hat erfüllt zu werden. Die Erklärungsversuche des Busfahrers hätte ich gerne erlebt, wenn die Polizei sie auf einen Rastplatz rauszieht und zur Rede stellt. Genauso, wie das weitere Vorgehen, was die Busfahrt angeht. Gruß, Detmar[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Dirk Wolfgang Glomp (20.07.2008 16:34)
- Erhard Sanio (20.07.2008 17:48)
- Dirk Wolfgang Glomp (20.07.2008 18:45)
- Detmar (20.07.2008 19:42)
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- Detmar (21.07.2008 06:32)
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- Detmar (21.07.2008 12:42)
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- Detmar (22.07.2008 06:43)
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- Detmar (23.07.2008 13:38)
- Dirk Wolfgang Glomp (24.07.2008 06:18)
