Hilfe gutes Englisch für UNICEF Anfrage
Von: Peter Heirich (news05@info11.heirich.name) [Profil]
Datum: 21.05.2009 00:46
Message-ID: <1242859590.314918@alpaka.in-berlin.de>
Newsgroup: de.soc.zensur
Datum: 21.05.2009 00:46
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Newsgroup: de.soc.zensur
kann mir jemand, möglichst englisch Muttersprachler helfen, folgenden Text zu übersetzen. Hintergrund: ich hatte UNICEF Deutschland wegen einer Übersicht über die länderbezogene Strafbarkeit angefragt. <zitat> Betreff: Anfrage wegen Strafbarkeit Kinderpornographie Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte versucht, die Frage an die Europazentrale von UNICEF in Genf zu stellen, was aber Mailprobleme macht. Da UNICEF im Rahmen der Kinderrechtekonvention auch gegen den sexuelen Mißbrauch weltweit kämpft, gehe ich davon aus, daß Ihr Haupquartier in New York eine Übersicht über die Strafbarkeit in den Staaten der Erde hat. Es geht dabei um den Verbreitungstatbestand im Sinne des deutschen § 184b (1) StGB. Dabei bitte ich Sie auch jene Länder anzugeben, wo (wie z.B. in der früheren DDR) keine spezielle Strafregelung für Kinderpornographie existiert, weil Pornographie gänzlich unter Strafe steht. Mit freundlichen Grüßen Peter Heirich PS: Bitte teilen Sie in der Antwort mit, ob Sie die Veröffentlichung der Angaben gestatten </zitat> Als Antwort habe ich (in wenigen Stunden Danke) eine emailadresse (vermutlich UNICEF NewYork) erhalten, wo ich die Frage in englisch nochmals stellen darf. Zusätzlich sollte eine kurze Erläuterung von § 184b (1) StGB beigefügt werden. Leider ist mein english zwar vorhanden, aber ein muttersprachler wäre besser, damit ich keine Mißverständnisse einbaue. Bitte hier in die Gruppe oder per email (dann aber zwecks Koordinierung erstmal nur "hier" rufen, damit nicht 30 Leute die gleiche Arbeit machen, email ist ok)[ Auf dieses Posting antworten ]
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- SunIsShining (21.05.2009 20:12)
