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Hilfe gutes Englisch für UNICEF Anfrage

Von: Peter Heirich (news05@info11.heirich.name) [Profil]
Datum: 21.05.2009 00:46
Message-ID: <1242859590.314918@alpaka.in-berlin.de>
Newsgroup: de.soc.zensur
kann mir jemand, möglichst englisch Muttersprachler helfen, folgenden Text
zu übersetzen.
Hintergrund: ich hatte UNICEF Deutschland wegen einer Übersicht über die
länderbezogene Strafbarkeit angefragt.

<zitat>
Betreff: Anfrage wegen Strafbarkeit Kinderpornographie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte versucht, die Frage an die Europazentrale von UNICEF in Genf zu
stellen, was aber Mailprobleme macht.

Da UNICEF im Rahmen der Kinderrechtekonvention auch gegen den sexuelen
Mißbrauch weltweit kämpft, gehe ich davon aus, daß Ihr Haupquartier in
New
York eine Übersicht über die Strafbarkeit in den Staaten der Erde hat.

Es geht dabei um den Verbreitungstatbestand im Sinne des deutschen § 184b
(1) StGB.

Dabei bitte ich Sie auch jene Länder anzugeben, wo (wie z.B. in der früheren
DDR) keine spezielle Strafregelung für Kinderpornographie existiert, weil
Pornographie gänzlich unter Strafe steht.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Heirich
PS: Bitte teilen Sie in der Antwort mit, ob Sie die Veröffentlichung der
Angaben gestatten
</zitat>
Als Antwort habe ich (in wenigen Stunden Danke) eine emailadresse
(vermutlich UNICEF NewYork) erhalten, wo ich die Frage in englisch nochmals
stellen darf.
Zusätzlich sollte eine kurze Erläuterung von § 184b (1) StGB beigefügt
werden.

Leider ist mein english zwar vorhanden, aber ein muttersprachler wäre
besser, damit ich keine Mißverständnisse einbaue.

Bitte hier in die Gruppe oder per email (dann aber zwecks Koordinierung
erstmal nur "hier" rufen, damit nicht 30 Leute die gleiche Arbeit machen,
email ist ok)


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