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BMI verbietet kurdischen TV-Sender

Von: Kurdistan Infos (kigb@gmx.de) [Profil]
Datum: 25.06.2008 00:00
Message-ID: <Xns9AC8C575DD8Fkigb@kigb.fqdn.th-h.de>
Newsgroup: de.soc.zensur
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Pressemitteilung							24. Juni 2008


Bundesinnenministerium verbietet Produktion kurdischer TV-Sendungen
in Deutschland

Die Durchsuchungen der Studioräume der Firma VIKO in Wuppertal am 7.
Mai waren wie befürchtet nur das Vorgeplänkel für die Absicht des
Bundesinnenministeriums, die Ausstrahlung von Sendungen des
kurdischen TV-Senders ROJ TV zu verbieten. Dies ist nun eingetreten.
Laut Verfügung vom 13. Juni, gerichtet an die Verantwortlichen der
in Dänemark ansässigen Firmen Mesopotamia Broadcast A/S METV und ROJ
TV sowie VIKO in Wuppertal, lässt der Innenminister letztere als
„Teilorganisation von ROJ TV“ auflösen. Mesopotamia Broadcast A/S
darf sich danach „im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes nicht mehr
durch den Fernsehsender ROJ TV A/S betätigen“. Es wird behauptet,
die Tätigkeit des Fernsehsenders laufe Strafgesetzen zuwider und
richte sich „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“. Zudem wird
behauptet, der TV-Sender betätige sich für die in Deutschland seit
1993 verbotene PKK „(heute KONGRA-GEL)“ und sei somit deren
„Sprachrohr, um ihre Anhängerschaft in Europa mit Nachrichten zu
versorgen.“ Zudem diene die Tätigkeit zur „Aufrechterhaltung des
organisatorischen Zusammenhalts der Organisation“. VIKO wiederum sei
„Teilorganisation“ von ROJ TV.

Das Verbot wird mit der unverfrorenen und durch nichts bewiesenen
Behauptung gerechtfertigt, der kurdische Sender beeinträchtige und
gefährde „das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern
und verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche
Sicherheit und Ordnung und sonstige erhebliche Interessen der
Bundesrepublik Deutschland.“ Weiter wird polemisiert, dass die
aufgrund der Sendungen „Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung
politischer Belange“ hervorgerufen werde und Vereinigungen
„innerhalb und außerhalb des Bundesgebietes“ unterstützt, die
„Anschläge gegen Personen und Sachen veranlassen, befürworten und
androhen.“ Verboten wird die Bildung von Ersatzorganisationen der
TV-Produktionsfirma VIKO, vorhandenes Vermögen zugunsten des Bundes
beschlagnahmt und eingezogen.

Mit diesem Verbot erweist sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble
als der verlängerte Arm und willfährige Vollstrecker der türkischen
Regierung, der schon seit Jahren die kurdischen Medien ein Dorn im
Auge sind. Hat sich bislang die dänische Regierung geweigert, dem
türkischen Druck auf Entzug der Lizenz von ROJ TV nachzugeben,
demonstriert Deutschland wieder einmal, dass es im
kurdisch-türkischen Konflikt auf der Seite der Unterdrücker steht.
Ausgerechnet diese Bundesregierung glaubt, dem kurdischen Sender
vorwerfen zu können, seine Tätigkeit richte sich gegen den Gedanken
der Völkerverständigung. Wie das Friedensforschungsinstituts SIPRI
Anfang Juni in seinem Jahrbuch feststellte, nimmt Deutschland den
sechsten Platz der weltweiten Militärausgaben (23,7 Milliarden Euro)
ein und die Türkei gehört neben Griechenland und Südafrika zu den
wichtigsten Abnehmern deutscher Waffen. Die Bundesregierung befindet
sich wie der NATO-Partner Türkei auf Kriegskurs gegen die Kurden –
die einen mit Waffen, die anderen mit dem Polizei- und Strafrecht.

Wehren wir uns gemeinsam gegen diese Vernichtungs- und
Zerschlagungsstrategie.


Azadî e.V
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden
Graf-Adolf-Str. 70A, 40210 Düsseldorf, Tel. 0211 - 830 29 08


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