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Wer kanns mir erklären?

Von: Mueding (mueding@web.de) [Profil]
Datum: 25.05.2008 20:38
Message-ID: <1h5t0a4ocgraq$.cv8pev2705j0$.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.wirtschaft de.soc.politik.misc
In Deutschland gibt soll es inzwischen ca. 1,8 Millionen offene Stellen und
zum ersten Mal angeblich sogar einen "Lehrlingsmangel" geben.
Offiziell heiÃt es dazu, daà trotz Hartz IV 85 Prozent der Arbeitslosen
den
Wohnort nicht wechseln wollen, 77 Prozent keinen niedrigeren Verdienst und
59 Prozent keine ungünstigeren Arbeitszeiten akzeptieren wollen.

Wie geht das mit dem geltenden und von den Job-Centern durchzusetzenden
Recht zusammen?
Für die o.g. HartzIV Empfänger ist
grundsätzlich jede Arbeit zumutbar, auch
wenn der Lohn für die Arbeit unter dem Tarif- oder
ortsüblichen Mindestlohn
liegt. Nimmt ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eine
âzumutbareâ Arbeit
nicht an, muss er beweisen, dass er dafür einen wichtigen Grund hatte.
Gelingt ihm dies nicht, dann wird in einer ersten Stufe die Regelleistung
um 30 % gekürzt und der Zuschlag entfällt. Weitere
Kürzungen bis zum
Wegfall der Leistung sind bei erneuten âFehlverhaltenâ
möglich.
Der Wegfall oder die Kürzung der Leistung dauert drei Monate. Ein Anspruch
auf Sozialhilfe während dieser Zeit ist ausdrücklich
ausgeschlossen.

Genau heiÃt es im Sozialgesetzbuch Zweites Buch zur Grundsicherung
für
Arbeitsuchende im § 10 zur Zumutbarkeit:
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit
zumutbar, es sei
denn, dass
1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in
der Lage ist,
2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige
Ausübung seiner bisherigen
überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die
bisherige
Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes
seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes,
das das dritte
Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine
Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der
Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist;
die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken,
dass
erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des
Kindes angeboten wird,
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen
nicht vereinbar
wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des
erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet ist oder
die er
ausgeübt hat,
2. sie im Hinblick auf die Ausbildung des erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen
als geringerwertig anzusehen ist,
3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen
weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder
Ausbildungsort,
4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen
Beschäftigungen des erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an
MaÃnahmen zur
Eingliederung in Arbeit entsprechend.

Und unter den restriktivem Bedingungen sollte es nicht möglich sein, unter
den insgesamt im Januar 2008 aufgeführten 8,1 Mio
Leistungsempfänger für
ALG1 und ALG2 wenigstens ein paar 100.000 geeignete Personen zur Aufnahme
der Arbeit oder zur Qualifikation für die Arbeit zu verpflichten?
In dieser Zahl sind zwar auch die Sozialhilfeempfänger und die Aufstocker
dabei, aber dafür all diejenigen, die wegen des Einkommens des Partners
keine Leistungen erhalten, nicht.
Will mir etwa jemand weis machen, daà diese Millionen Menschen, hinter
denen ja oft genug auch noch Familien hängen, lieber freiwillig zu Hause
rumsitzen, auf Grund der knallharten Leistungskürzungen wegen
Arbeitsverweigerung hungern und dursten, als eine Arbeit anzunehmen?

Hier werden wir doch alle nach Strich und Faden verarscht oder es werden
diejenigen, die sich unberechtigter Weise der Arbeit entziehen nicht nach
den geltenden Regeln des Gesetzes behandelt.
Dann wäre die aber keine Problem durch Verschulden der Arbeitslosen,
sondern die Schuld liegt in jedem Fall klar im Versagen des System des
Betreuung und Vermittlung Arbeitsloser.
Aber verstehen tu ich´s immer noch nicht, warum man mit über 8
Millionen
Leistungsempfänger nicht 1,8 Millionen Arbeitsplätze besetzt
bekommt.

mueding

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