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Juristische Scharlatane

Von: Geist der Wahrheit (geist@himmel.org) [Profil]
Datum: 04.09.2009 17:41
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Juristische Scharlatane

Wie bequem es sein kann! Der Berufungsrichter beim Landgericht Darmstadt
Happel, welche im Berufungsprozess 55 Male gegen dutzend Gesetze
verstoßen hat, entschied eigenhändig und schon wieder gesetzwidrig, dass
Revision des Beschuldigten verworfen werden soll. Es besteht begründeten
Verdacht, dass er Jura nie studiert und Gesetze nie gelesen hat, obwohl
als Vorsitzende Richter beim Landgericht Darmstadt er, Gesetze
durchzublättern, für alle Fälle tun sollen hätte. Daraus folgt, dass
in
Deutschland man nicht nur Doktor Titel in Jura kaufen kann, sondern auch
Juradiplome. Wie viele es beruflichen Scharlatanen in Deutschland gibt,
weißt niemand. Sie sitzen an vielen Staats- und Beratungsstellen und
beziehen fette Gehälter und Honorare. Scharlatanen und Hochstaplern haben
für sich ein dolce Vita verschafft, für anderen aber ein Albtraum. Sie
bilden verbrecherische Vereine und Kameradschaften, und leisten
gegenseitige Deckung, um ihr Recht auf Unrecht, absolute Willkür, Betrug,
Fälschungen und Gesetzmissachtungen zu verteidigen. Die beliebteste für
alle Scharlatanen Bereiche sind: Medizin, Jurisprudenz, Versicherungen,
Management, Politik und Staatsverwaltung. Kein Scharlatan oder
Hochstapler besorgt sich Doktortitel oder Diplom eines Mathematikers,
Physikers oder Chemikers, weil man solchen sofort auswendig machen wird.
Sonst, kann jeder Versager-Rechtsanwalt oder sogar eine Hausfrau ein
Verteidigungsminister oder Ministerpräsident werden. Hauptsache, ein
Scharlatan gehört zum Kreis der Selbsterwählten. Es gibt nirgendwo so
viele berufsunfähigen Juristen wie in Hessen. Landgericht Darmstadt wurde
fast zum Internat für juristisch behinderte Fachkräfte gemacht. Allerlei
Scharlatane und Hochstapler haben sich dort zum Feiern von Dolce Vita
zusammengefunden. Man kann in Darmstadt fast jeden frisch gebackenen
Dortor der Jura mit gekauften Doktortiteln unterbringen. Würde Mist der
Mastschweine nicht beseitigt werden, wird ganze Mastbetrieb kaputt gehen.
Auf ähnliche Art und Weise zerstören Scharlatane und Hochstapler die
ganze Gesellschaft und den Staat. Masse der Fäule der Gesellschaft wächst
unaufhörlich weiter. Hätte eine Atombombe solche kritische Masse der
Ladung bei sich, explodierte sie sofort. Wäre es vernünftig zu warten bis
Gesellschaft sich in die Luft jagen wird und der Staat zusammen bricht?
Augiasstall der Gesellschaft muss endlich mit starkem Strom der Wahlen
bereinigt werden. Als Beispiel des Gesagten werden der Öffentlichkeit in
diesem E-Mail zwei Dokumente zur Verfügung gestellt, welche die reine
Wahrheit darstellen.

Dokument 1*************************************************

Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt




Az. 8110 Js 1.537/09 – 8Ns
Diplom Mathematiker XXXXX XXXXXXXXXXXX
Ehemalige assoziierter Professor für
deutsche  Recht und Prozess bei einer
Justizakademie (1992-1995)
XXXXXXXXXXXXXX XXX XX
XXXXX XXXXXXXX
Fon: +49(0)XXX-XXX XXX
Mail: XXXXXX@XXXXXXXXXX.XXX
Internet: www.XXXXXXXXXXXXXX.XXX

04.09.2009
Stellungnahme zum gesetzwidrigen Beschluss des Richters Happel vom
25.08.2009, die Revision des Beschuldigten zu verwerfen.
Der genannte Beschluss wurde am 29.08.09 eingegangen. (Zustellung –
Anlage 1)

Es wird beantragt den gesetzwidrigen Beschluss des Richters Happel für
ungültig zu erklären. Es wird auch Staatsanwaltschaft auf gesetzwidrigen
Handeln des Richters Happel aufmerksam gemacht.

Begründung.

Die Revision wurde vom Richter Happel mit dem Beschluss vom 25.08.2009
aus folgenden formalen Gründen verworfen.
Zitat. „Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind innerhalb der Frist
des § 345 Abs. 1 StPO weder zu Protokoll der Geschäftsstelle des
Gerichtes erklärt noch in einer vom Verteidiger oder von einem
Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift eingereicht worden.“

Oben vorgeführte Aussage des Berufungsrichters Happel ist falsch.
1.	Revisionsantrag des Beschuldigten vom 23.06.2009 wurde per
Einschreiben am 25.06.2009 an Landgericht Darmstadt zugeschickt.
(Postquittung – Anlage 2). Also eine Woche Frist wurde angehalten.
2.	Schriftliche Urteilsbegründung des Berufungsrichters Happel wurde am
24.07.2009 zugestellt. (Zustellung – Anlage 3) Also, Frist für
Revisionsbegründung endet sich am 24.08.2009.
3.	Revisionsbegründung des Beschuldigten wurde per Einschreiben an
Landgericht Darmstadt am 17.08.2009 abgeschickt. (Postquittung – Anlage 4
). Also Frist für Revisionsbegründung wurde gemäß § 345 Abs. 1
StPo
angehalten.
4.	Gemäß Art. 6 Abs. der Konvention für Menschenrechte hat jeder
Angeklagte Recht sich selbst zu verteidigen. In Revisionsantrag und
Revisionsbegründung hat sich der Beschuldigte als eigener Verteidiger
bestellt. Also, beide Dokumente sind von einem Verteidiger gemäß § 345
Abs. 2 unterschrieben. Darüber hinaus das Gesetz schließt einen
Beschuldigten als eigener Verteidiger nicht aus.
5.	Der Berufungsrichter Happel ist nicht berechtig gemäß § 23 Abs. 1
StPO über Verwerfung der Revision zu entscheiden.
Zitat. „Ein Richter, der bei einer durch ein Rechtsmittel angefochtenen
Entscheidung
mitgewirkt hat, ist von der Mitwirkung bei der Entscheidung in einem
höheren Rechtszug
kraft Gesetzes ausgeschlossen.“
§ 23 Abs. 1 StPO

Um Beantragten wird gebeten


Anlagen



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