Juristische Scharlatane
Von: Geist der Wahrheit (geist@himmel.org) [Profil]
Datum: 04.09.2009 17:41
Message-ID: <00081e5b$0$3737$c3e8da3@news.astraweb.com>
Newsgroup: de.soc.weltanschauung.misc de.soc.weltanschauung.christentum de.markt.arbeit.d
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Juristische Scharlatane Wie bequem es sein kann! Der Berufungsrichter beim Landgericht Darmstadt Happel, welche im Berufungsprozess 55 Male gegen dutzend Gesetze verstoßen hat, entschied eigenhändig und schon wieder gesetzwidrig, dass Revision des Beschuldigten verworfen werden soll. Es besteht begründeten Verdacht, dass er Jura nie studiert und Gesetze nie gelesen hat, obwohl als Vorsitzende Richter beim Landgericht Darmstadt er, Gesetze durchzublättern, für alle Fälle tun sollen hätte. Daraus folgt, dass in Deutschland man nicht nur Doktor Titel in Jura kaufen kann, sondern auch Juradiplome. Wie viele es beruflichen Scharlatanen in Deutschland gibt, weißt niemand. Sie sitzen an vielen Staats- und Beratungsstellen und beziehen fette Gehälter und Honorare. Scharlatanen und Hochstaplern haben für sich ein dolce Vita verschafft, für anderen aber ein Albtraum. Sie bilden verbrecherische Vereine und Kameradschaften, und leisten gegenseitige Deckung, um ihr Recht auf Unrecht, absolute Willkür, Betrug, Fälschungen und Gesetzmissachtungen zu verteidigen. Die beliebteste für alle Scharlatanen Bereiche sind: Medizin, Jurisprudenz, Versicherungen, Management, Politik und Staatsverwaltung. Kein Scharlatan oder Hochstapler besorgt sich Doktortitel oder Diplom eines Mathematikers, Physikers oder Chemikers, weil man solchen sofort auswendig machen wird. Sonst, kann jeder Versager-Rechtsanwalt oder sogar eine Hausfrau ein Verteidigungsminister oder Ministerpräsident werden. Hauptsache, ein Scharlatan gehört zum Kreis der Selbsterwählten. Es gibt nirgendwo so viele berufsunfähigen Juristen wie in Hessen. Landgericht Darmstadt wurde fast zum Internat für juristisch behinderte Fachkräfte gemacht. Allerlei Scharlatane und Hochstapler haben sich dort zum Feiern von Dolce Vita zusammengefunden. Man kann in Darmstadt fast jeden frisch gebackenen Dortor der Jura mit gekauften Doktortiteln unterbringen. Würde Mist der Mastschweine nicht beseitigt werden, wird ganze Mastbetrieb kaputt gehen. Auf ähnliche Art und Weise zerstören Scharlatane und Hochstapler die ganze Gesellschaft und den Staat. Masse der Fäule der Gesellschaft wächst unaufhörlich weiter. Hätte eine Atombombe solche kritische Masse der Ladung bei sich, explodierte sie sofort. Wäre es vernünftig zu warten bis Gesellschaft sich in die Luft jagen wird und der Staat zusammen bricht? Augiasstall der Gesellschaft muss endlich mit starkem Strom der Wahlen bereinigt werden. Als Beispiel des Gesagten werden der Öffentlichkeit in diesem E-Mail zwei Dokumente zur Verfügung gestellt, welche die reine Wahrheit darstellen. Dokument 1************************************************* Landgericht Darmstadt Mathildenplatz 15 64283 Darmstadt Az. 8110 Js 1.537/09 8Ns Diplom Mathematiker XXXXX XXXXXXXXXXXX Ehemalige assoziierter Professor für deutsche Recht und Prozess bei einer Justizakademie (1992-1995) XXXXXXXXXXXXXX XXX XX XXXXX XXXXXXXX Fon: +49(0)XXX-XXX XXX Mail: XXXXXX@XXXXXXXXXX.XXX Internet: www.XXXXXXXXXXXXXX.XXX 04.09.2009 Stellungnahme zum gesetzwidrigen Beschluss des Richters Happel vom 25.08.2009, die Revision des Beschuldigten zu verwerfen. Der genannte Beschluss wurde am 29.08.09 eingegangen. (Zustellung Anlage 1) Es wird beantragt den gesetzwidrigen Beschluss des Richters Happel für ungültig zu erklären. Es wird auch Staatsanwaltschaft auf gesetzwidrigen Handeln des Richters Happel aufmerksam gemacht. Begründung. Die Revision wurde vom Richter Happel mit dem Beschluss vom 25.08.2009 aus folgenden formalen Gründen verworfen. Zitat. Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO weder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichtes erklärt noch in einer vom Verteidiger oder von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift eingereicht worden. Oben vorgeführte Aussage des Berufungsrichters Happel ist falsch. 1. Revisionsantrag des Beschuldigten vom 23.06.2009 wurde per Einschreiben am 25.06.2009 an Landgericht Darmstadt zugeschickt. (Postquittung Anlage 2). Also eine Woche Frist wurde angehalten. 2. Schriftliche Urteilsbegründung des Berufungsrichters Happel wurde am 24.07.2009 zugestellt. (Zustellung Anlage 3) Also, Frist für Revisionsbegründung endet sich am 24.08.2009. 3. Revisionsbegründung des Beschuldigten wurde per Einschreiben an Landgericht Darmstadt am 17.08.2009 abgeschickt. (Postquittung Anlage 4 ). Also Frist für Revisionsbegründung wurde gemäß § 345 Abs. 1 StPo angehalten. 4. Gemäß Art. 6 Abs. der Konvention für Menschenrechte hat jeder Angeklagte Recht sich selbst zu verteidigen. In Revisionsantrag und Revisionsbegründung hat sich der Beschuldigte als eigener Verteidiger bestellt. Also, beide Dokumente sind von einem Verteidiger gemäß § 345 Abs. 2 unterschrieben. Darüber hinaus das Gesetz schließt einen Beschuldigten als eigener Verteidiger nicht aus. 5. Der Berufungsrichter Happel ist nicht berechtig gemäß § 23 Abs. 1 StPO über Verwerfung der Revision zu entscheiden. Zitat. Ein Richter, der bei einer durch ein Rechtsmittel angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, ist von der Mitwirkung bei der Entscheidung in einem höheren Rechtszug kraft Gesetzes ausgeschlossen. § 23 Abs. 1 StPO Um Beantragten wird gebeten Anlagen[ Auf dieses Posting antworten ]
