Was ist ein religiöses Gefühl und wodu rch unterscheidet es sich von anderen Gefü hlen?
Von: Roland Rieß (roland.riess@t-online.de) [Profil]
Datum: 16.06.2009 02:47
Message-ID: <h16q2h$a3b$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.weltanschauung.misc de.sci.theologie de.soc.weltanschauung.islam de.soc.weltanschauung.christentum
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Hallo und guten Morgen, in den vier Gruppen, ich habe ausnahmsweise ein crosspost abgesetzt, weil die Frage alle religiösen Gruppen betrifft. Evtl. könnte man ein Fup2 d.s.w.m ins Au ge fassen, aber das überlasse ich euch. Nun zu meiner Frage: Was ist ein religiöses Gefühl? Und wodurch unterscheidet es sich von anderen Gefühlen? In der heutigen Zeit werden immer öfter Stimmen laut, die Rücksichtna hme auf religiöse Gefühle fordern. Jedoch wird nirgends gesagt, was ein religiöses Gefühl ausmacht. Sind alle Gefühle, die in Zusammenhang mit der Ausübung einer Religion auftreten (könnten?) bereits religiöse Gefühle? Oder muss eine gewisse, wie soll ich sagen, "Heiligkeit" der jeweiligen Handlung, die kritisiert wird, vorliegen, um ein religiöses Gefühl entstehen zu lassen? Wer entscheidet letztlich, was als religiöses Gefühl durchgeht und was nicht? In Deutschland gibt es einen Paragraphen im Strafgesetzbuch, der anscheinend die religiösen Gefühle von Gläubigen schützen soll, j edoch wird der Ausdruck dort nicht verwandt, wohl aus gutem Grund. (Der Paragraph wurde in den letzten Jahrzehnten auch kaum angewandt): § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen. (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Wenn man das liest, könnte man auf den Gedanken kommen, dass religiös e Gefühle etwas sehr aggressives sind, da sie anscheinend Menschen dazu bewegen können, den öffentlichen Frieden zu brechen, wenn sie herausgefordert werden (siehe Karikaturenunruhen mit Toten und Verletzten ). Noch eine Frage: Haltet ihr es für gerecht, dass die Gefühle Ungläubiger nicht auf d ie gleiche Art und Weise geschützt werden? Schließlich ist z.B. die Herabsetzung, als minderwertiges Wesen in die göttlichen Müllgruben d er verschiedenen Religionen wandern zu müssen, doch sehr dazu angetan, den öffentlichen Frieden zu stören, wenn ein Atheist seine Freiheit vor Religion ernstnimmt. Sollte IYO der Gesetzgeber dies regeln, um die Gleichbehandlung sicherzustellen? Gruß Roland -- Leben und leben lassen http://sieg.in/Deutschland S.I.E.G. = Soziale Initiative für Erfolg und Gerechtigkeit[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Heinz B (16.06.2009 06:50)
- Peter Zander (16.06.2009 09:40)
- Frank Ullrich (16.06.2009 12:22)
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- Peter Zander (19.09.2009 10:15)
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- Peter Zander (19.09.2009 14:45)
- baude (16.06.2009 14:28)
- Der Habakuk (16.06.2009 17:11)
- Johannes Kuhn (16.06.2009 14:38)
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- Franz Glaser (29.06.2009 17:33)
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- Franz Glaser (24.06.2009 09:30)
