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Was ist ein religiöses Gefühl und wodu rch unterscheidet es sich von anderen Gefü hlen?

Von: Roland Rieß (roland.riess@t-online.de) [Profil]
Datum: 16.06.2009 02:47
Message-ID: <h16q2h$a3b$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.weltanschauung.misc de.sci.theologie de.soc.weltanschauung.islam de.soc.weltanschauung.christentum
Hallo und guten Morgen, in den vier Gruppen,

ich habe ausnahmsweise ein crosspost abgesetzt, weil die Frage alle
religiösen Gruppen betrifft. Evtl. könnte man ein Fup2 d.s.w.m ins Au
ge
fassen, aber das überlasse ich euch. Nun zu meiner Frage:

Was ist ein religiöses Gefühl? Und wodurch unterscheidet es sich von

anderen Gefühlen?

In der heutigen Zeit werden immer öfter Stimmen laut, die Rücksichtna
hme
auf religiöse Gefühle fordern. Jedoch wird nirgends gesagt, was ein
religiöses Gefühl ausmacht. Sind alle Gefühle, die in Zusammenhang
mit
der Ausübung einer Religion auftreten (könnten?) bereits religiöse

Gefühle? Oder muss eine gewisse, wie soll ich sagen, "Heiligkeit" der
jeweiligen Handlung, die kritisiert wird, vorliegen, um ein religiöses

Gefühl entstehen zu lassen? Wer entscheidet letztlich, was als
religiöses Gefühl durchgeht und was nicht?

In Deutschland gibt es einen Paragraphen im Strafgesetzbuch, der
anscheinend die religiösen Gefühle von Gläubigen schützen soll, j
edoch
wird der Ausdruck dort nicht verwandt, wohl aus gutem Grund. (Der
Paragraph wurde in den letzten Jahrzehnten auch kaum angewandt):

§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und
Weltanschauungsvereinigungen.

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
den
Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in
einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe

bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von
Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere
Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre
Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet
ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Wenn man das liest, könnte man auf den Gedanken kommen, dass religiös
e
Gefühle etwas sehr aggressives sind, da sie anscheinend Menschen dazu
bewegen können, den öffentlichen Frieden zu brechen, wenn sie
herausgefordert werden (siehe Karikaturenunruhen mit Toten und Verletzten
).

Noch eine Frage:

Haltet ihr es für gerecht, dass die Gefühle Ungläubiger nicht auf d
ie
gleiche Art und Weise geschützt werden? Schließlich ist z.B. die
Herabsetzung, als minderwertiges Wesen in die göttlichen Müllgruben d
er
verschiedenen Religionen wandern zu müssen, doch sehr dazu angetan, den

öffentlichen Frieden zu stören, wenn ein Atheist seine Freiheit vor
Religion ernstnimmt. Sollte IYO der Gesetzgeber dies regeln, um die
Gleichbehandlung sicherzustellen?

Gruß
Roland
--
Leben und leben lassen
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S.I.E.G. = Soziale Initiative für Erfolg und Gerechtigkeit

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