Kodex der Vernunft
Von: Alexander Ernst (alexander.ernst@alex.org) [Profil]
Datum: 24.04.2009 09:10
Message-ID: <003733cb$0$23888$c3e8da3@news.astraweb.com>
Newsgroup: de.soc.weltanschauung.misc de.soc.weltanschauung.christentum de.markt.arbeit.d
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Kodex der Vernunft Konzept der Aufbau einer vernünftigen Gesellschaft Alexander Ernst www.geistesfeinde.de Ziel: Entwicklung eines neuen Modells der Gesellschaft. Inhalt 1. Gesellschaft 2. Identität der Gesellschaft 3. Ziele der Gesellschaft 4. Funktionen der Gesellschaft 5. Schöpferische Kraft der Gesellschaft 6. Freiheit der Gesellschaft 7. Entstehen der Gesellschaft 8. Dasein der Gesellschaft 9. Vergehen der Gesellschaft 10. Verwaltung der Gesellschaft 11. Abstimmungen in der Gesellschaft. Wertdemokratie. 1. Gesellschaft Der Begriff der Gesellschaft wird durch folgende Postulate eingeführt. 1.1. Ein Mensch ist eine Gesellschaft an sich. 1.2. Eine Gesellschaft verfügt über Identität, welche sie von anderen Gesellschaften unterscheidet. 1.3. Träger der gesellschaftlichen Identität kann nur ein Mitglied der Gesellschaft sein. 1.4. Zu Merkmalen einer Gesellschaft gehören folgende Attribute: 1.4.a. Identität 1.4.b. Ziele 1.4.c. Maß der Freiheit 1.4.d. Funktionen 1.4.e. Maß der schöpferischen Kraft 1.5. Maß der Gesellschaft ist Zahl derer Mitglieder. 1.6. Funktionen der Gesellschaft beziehen sich auf Rollen, welche gespielt wird, und Verpflichtungen, welche erfüllt werden, gegenüber den anderen Gesellschaften. 1.7. Schöpferische Kraft der Gesellschaft ist mit dem verbunden, in wie fern sie ihre Funktionen erfolgreich erfüllen kann. 1.8. Freiheit der Gesellschaft ist mit derer Verpflichtungen und Befugnissen verbunden. 2. Identität der Gesellschaft Identität der Gesellschaft ist obligatorischer Asttribut des Daseins. Eine Gesellschaft ohne Identität kann nicht existieren. 2.1. Das Wesen der Identität der Gesellschaft wird durch Implementierung 1.4 zum Vorschein gebracht. 2.2. Ein Träger der Identität kann nur ein Mitglied der Gesellschaft sein. 2.3. Träger der Identität kann jede Zeit von allen Mitgliedern direkt gewählt oder abgewählt werden. 2.4. Der Träger der gesellschaftlichen Identität bekommt für ihn persönlich delegierte und abgestimmte Befugnisse, um Erfüllung der Ziele der Gesellschaft möglich zu machen. 2.5. Träger der gesellschaftlichen Identität darf nur in Rahmen seiner delegierten Befugnisse entscheiden. 2.6. Andere Entscheidungen als in 2.5 werden durch direkte Abstimmung der allen Mitgliedern getroffen oder abgesagt. 3. Ziele der Gesellschaft Ziele der Gesellschaft können ausgewählt oder gestellt werden. 3.1. Eine Gesellschaft hat obligatorisch innere und äußere Ziele 3.2. Äußere Ziele einer Gesellschaft nehmen hauptsächlich Form der Kommunikation, Delegierung der Befugnissen und Übernahme der Verpflichtungen. 3.3. Äußere Ziele tragen die Entwicklung der Gesellschaft als solchen bei. 3.4. Ziel der Aufrechterhaltung einer Gesellschaft kann nur dann verfolgt werden, wenn es anderen Zielen nicht widerspricht. 3.5. Innere Ziele dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber den Mitgliedern. 3.6. Zur obligatorischen inneren Zielen der Gesellschaft gehören Wohl und Entwicklung jedes einzelnen Mitglieds. 4. Funktionen der Gesellschaft Funktionen einer Gesellschaft können erworben oder delegiert sein. 4.1. Es gibt innere und äußere Funktionen der Gesellschaft. 4.2. Innere Funktionen dienen Aufrechterhaltung der Gesellschaft und der Mitgliedern. 4.3. Äußere Funktionen sind mit der Identität der Gesellschaft und derer Verpflichtungen gegenüber den anderen Gesellschaften verbunden. 4.4. Funktionen der Gesellschaft dürfen nicht zerstörerischen Charakter haben. Definition. Zerstörerische Kraft ist eine Form der Gewalt, durch welche Identität einer Gesellschaft zerstört wird. Zerstörerische Kraft ist umgekehrter Begriff der schöpferischen Kraft. 5. Schöpferische Kraft der Gesellschaft Schöpferische Kraft der Gesellschaft ist Ergebnis derer Entwicklung. 5.1. Schöpferische Kraft der Gesellschaft ist Resultat der schöpferischen Fähigkeiten derer Mitglieder. 5.2. Wirkung der schöpferischen Kraft nach draußen: 5.2.a. Aufrechterhaltung der Identität 5.2.b. Erfüllung der äußeren Verpflichtungen 5.2.c. Erfüllung der Funktionen der Gesellschaft 5.3. Wirkung der schöpferischen Kraft nach innen: 5.3.a. Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern 5.3.b. Wohl und Entwicklung der Mitgliedern 5.3.c. Aufrechterhaltung des inneren Lebens der Gesellschaft. 6. Freiheit der Gesellschaft 6.1. Freiheit der Gesellschaft wird durch Delegierung der Rahmenbedingungen von draußen und von oben bestimmt. 6.2. Freiheit dient dem Dasein und der Entwicklung der Gesellschaft. 6.3. Gesellschaft delegiert Freiheit der eigenen Mitglieder. 6.4. Kein Mitglied kann mehr Freiheit haben als die Gesellschaft selbst. 6.5. Gesellschaft ist frei, neue Mitglieder aufzunehmen. 6.6. Ein Mitglied ist frei, Gesellschaft zu verlassen. 7. Entstehen der Gesellschaft 7.1. Eine Gesellschaft kann dann entstehen, wenn mindestens zwei andere Gesellschaften entschieden haben, eine neue aus ihnen bestehende Gesellschaft zu bilden. 7.2. Eintreten eines neuen Mitglieds führt nicht automatisch zum Entstehen einer neuen Gesellschaft. 7.3. Voraussetzungen des Entstehens einer Gesellschaft beinhalten Prinzipien der inneren Einheitlichkeit, Ziele der Entwicklung und Attributen der Identität: Freiheit, schöpferische Kraft und Funktionen. 7.4. Eine Gesellschaft kann nicht entstehen, wenn derer Konzept und Identität von draußen nicht akzeptabel erscheint. 7.5. Alle Menschen sind unwiderrufliche Mitglieder der Gesellschaft Namens Zivilisation. 8. Dasein der Gesellschaft 8.1. Dasein der Gesellschaft hat immer zwei Seiten: innere und äußere. 8.2. Äußeres Dasein der Gesellschaft ist mit dem Dasein der gesellschaftlichen Identität verbunden. 8.3. Inneres Dasein der Gesellschaft besteht im Wohl und der Entwicklung des jeden einzelnen Mitglieds. 8.4. Inneres und äußeres Dasein der Gesellschaft sind mit einander verbunden, einander beeinflussen und können ohne einander nicht existieren. Totale Isolation einer Gesellschaft bedeutet ihr Tod. 8.5. Entwicklung der Gesellschaft hat dialektische Veränderungen der Identität und Merkmalen der Gesellschaft zu Folge. 9. Vergehen der Gesellschaft 9.1. Eine Gesellschaft hört auf zu existieren (vergeht) wenn 9.1.a. Ein vorletzter Mitglied die Gesellschaft verlassen hat. 9.1.b. Die Gesellschaft sich aufgelost hat. 9.1.c. Die Identität der Gesellschaft aufgehört hat zu existieren. 9.1.d. Inneres oder äußeres Dasein der Gesellschaft nicht mehr möglich ist. 9.2. Austreten eines Mitglieds führt nicht automatisch zum Auflosen der Gesellschaft. 9.3. Eintritt in oder Austritt aus einer Umfassende Gesellschaft führt nicht zum Auflosen der Gesellschaft. 9.4. Es liegt nicht an Menschen zu entscheiden, dass menschliche Zivilisation zwangsmäßig oder freiwillig beendet werden muss. 9.5. Eine Gesellschaft kann zwangsmäßig Aufgelost werden, wenn derer Identität von Gesellschaften, welche die Umgebung bilden, nicht mehr akzeptiert wird. 9.6. Wenn ein Mitglied ein Träger der Schlüsselfunktion der Gesellschaft ist, sein Austritt bedeutet auch Auflosung der Gesellschaft. 10. Verwaltung der Gesellschaft 10.1. Der Träger der gesellschaftlichen Identität repräsentiert der Gesellschaft nach draußen. 10.2. Er trifft frei Entscheidungen, welche zu seinen Befugnissen gehören. 10.3. Andere Entscheidungen benötigen eine Abstimmung bei allen anderen Mitgliedern der Gesellschaft. 10.4. Verwaltung der Gesellschaft, welche für alle inneren Fragen zuständig ist, wird direkt gewählt oder abgewählt werden. 10.5. Ein Mitglied steht über die Ganze Gesellschaft. Zwei Mitglieder sind weniger als ein von ihnen. Wert einer Gesellschaft wird so kalkuliert W=d(FC/N) F Maß der Freiheit C Maß der schöpferischen Kraft N Zahl der Mitgliedern d Koeffizient 11. Abstimmungen in der Gesellschaft. Wertdemokratie. 11.1. Ganze Gesellschaft wird durch Prädikate auf Gruppen geteilt. 11.2. Wichtigstes Prädikat F der Gesellschaft ist mit Funktionen verbunden, welche vitale Bedeutung für Dasein der Gesellschaft haben. Zwei Mitglieder sind F äquivalent, wenn sie gleiche Funktion erfüllen und unter einander umtauschbar sind. Jede vitale Funktion bestimmt eine Gruppe der Mitgliedern (Prädikatklasse). Stimmen in einer Prädikatklasse sind gleich und können demokratisch eingesetzt werden. Die ganze Prädikatklasse hat Vetorecht. Ganze Gesellschaft braucht nichts weiter abzustimmen, wenn eine Prädikatklasse sich dagegen gestimmt hat. Aber Befugnis Prädikatklasse liegt nur in seiner Funktion. 11.3. Wenn durch Prädikat F die Sache unbestimmt bleibt, dann kommt Prädikat C schöpferische Kraft zum Einsatz. Zwei Mitglieder sind C äquivalent, wenn sie über vergleichbare schöpferische Kraft verfügen. Mitglieder aus einer Prädikatklasse haben gleiche Stimmen. Ganze Prädikatklasse hat eine Stimme, welche dem Wert der schöpferischen Kraft der Klasse entspricht. Man kann solche Idee der Abstimmung oder Wertdemokratie weiter entwickeln. Gleichwertige Stimmen können nur Mitglieder oder Gruppen haben, welche mit einander vergleichbar sind. Um die Idee besser zu verstehen, betrachten wir ein metaphorisches Beispiel. Ich bin Träger der Identität einer biologischen Gesellschaft meines Körpers. Mitglieder dieser Gesellschaft sind biologische Organe. Zwei Nieren bilden eine Prädikatklasse, wo es zwei gleichen Stimmen gibt. Wenn beide diese Mitglieder sich gegen mich entschieden haben, - das wars. Das Herz ist eine Prädikatklasse an sich und hat deshalb Vetorecht. Wenn das Herz Nein gesagt hat, dann ist alles schon vorbei. Biologischer Organismus ist keine Gesellschaft, wo man mit Köpfen Zählen entscheiden kann. Man muss nicht Köpfe zählen, sondern Werte. Und das nenne ich Wertdemokratie. Optimal konzipierte Wertdemokratie ist für eine Gesellschaft überlebenswichtig. Jede Gesellschaft kann eigene Wertdemokratie haben. Hauptsache, sie präsentiert nach draußen eindeutige Ja oder Nein. Wertdemokratie ist persönliche Sache der Gesellschaft.[ Auf dieses Posting antworten ]
