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Kodex der Vernunft

Von: Alexander Ernst (alexander.ernst@alex.org) [Profil]
Datum: 24.04.2009 09:10
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Kodex der Vernunft

Konzept der Aufbau einer vernünftigen Gesellschaft

Alexander Ernst
www.geistesfeinde.de

Ziel: Entwicklung eines neuen Modells der Gesellschaft.

Inhalt

1. Gesellschaft
2. Identität der Gesellschaft
3. Ziele der Gesellschaft
4. Funktionen der Gesellschaft
5. Schöpferische Kraft der Gesellschaft
6. Freiheit der Gesellschaft
7. Entstehen der Gesellschaft
8. Dasein der Gesellschaft
9. Vergehen der Gesellschaft
10. Verwaltung der Gesellschaft
11. Abstimmungen in der Gesellschaft. Wertdemokratie.


1. Gesellschaft

Der Begriff der Gesellschaft wird durch folgende Postulate eingeführt.

1.1.	Ein Mensch ist eine Gesellschaft an sich.
1.2.	Eine Gesellschaft verfügt über Identität, welche sie von anderen
Gesellschaften unterscheidet.
1.3.	Träger der gesellschaftlichen Identität kann nur ein Mitglied der
Gesellschaft sein.
1.4.	Zu Merkmalen einer Gesellschaft gehören folgende Attribute:
1.4.a.	Identität
1.4.b.	Ziele
1.4.c.	Maß der Freiheit
1.4.d.	Funktionen
1.4.e.	Maß der schöpferischen Kraft
1.5.	Maß der Gesellschaft ist Zahl derer Mitglieder.
1.6.	Funktionen der Gesellschaft beziehen sich auf Rollen, welche
gespielt wird, und Verpflichtungen, welche erfüllt werden, gegenüber den
anderen Gesellschaften.
1.7.	Schöpferische Kraft der Gesellschaft ist mit dem verbunden, in wie
fern sie ihre Funktionen erfolgreich erfüllen kann.
1.8.	Freiheit der Gesellschaft ist mit derer Verpflichtungen und
Befugnissen verbunden.

2. Identität der Gesellschaft

Identität der Gesellschaft ist obligatorischer Asttribut des Daseins.
Eine Gesellschaft ohne Identität kann nicht existieren.

2.1.	Das Wesen der Identität der Gesellschaft wird durch Implementierung
1.4 zum Vorschein gebracht.
2.2.	Ein Träger der Identität kann nur ein Mitglied der Gesellschaft
sein.
2.3.	Träger der Identität kann jede Zeit von allen Mitgliedern direkt
gewählt oder abgewählt werden.
2.4.	Der Träger der gesellschaftlichen Identität bekommt für ihn
persönlich delegierte und abgestimmte Befugnisse, um Erfüllung der Ziele
der Gesellschaft möglich zu machen.
2.5.	Träger der gesellschaftlichen Identität darf nur in Rahmen seiner
delegierten Befugnisse entscheiden.
2.6.	Andere Entscheidungen als in 2.5 werden durch direkte Abstimmung der
allen Mitgliedern getroffen oder abgesagt.

3. Ziele der Gesellschaft

Ziele der Gesellschaft können ausgewählt oder gestellt werden.

3.1.	Eine Gesellschaft hat obligatorisch innere und äußere Ziele
3.2.	Äußere Ziele einer Gesellschaft nehmen hauptsächlich Form der
Kommunikation, Delegierung der Befugnissen und Übernahme der
Verpflichtungen.
3.3.	Äußere Ziele tragen die Entwicklung der Gesellschaft als solchen
bei.
3.4.	Ziel der Aufrechterhaltung einer Gesellschaft kann nur dann verfolgt
werden, wenn es anderen Zielen nicht widerspricht.
3.5.	Innere Ziele dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der
Gesellschaft gegenüber den Mitgliedern.
3.6.	Zur obligatorischen inneren Zielen der  Gesellschaft gehören Wohl
und Entwicklung jedes einzelnen Mitglieds.

4. Funktionen der Gesellschaft

Funktionen einer Gesellschaft können erworben oder delegiert sein.

4.1.	Es gibt innere und äußere Funktionen der Gesellschaft.
4.2.	Innere Funktionen dienen Aufrechterhaltung der Gesellschaft und der
Mitgliedern.
4.3.	Äußere Funktionen sind mit der Identität der Gesellschaft und derer
Verpflichtungen gegenüber den anderen Gesellschaften verbunden.
4.4.	Funktionen der Gesellschaft dürfen nicht zerstörerischen Charakter
haben.

Definition. Zerstörerische Kraft ist eine Form der Gewalt, durch welche
Identität einer Gesellschaft zerstört wird. Zerstörerische Kraft ist
umgekehrter Begriff der schöpferischen Kraft.

5. Schöpferische Kraft der Gesellschaft

Schöpferische Kraft der Gesellschaft ist Ergebnis derer Entwicklung.

5.1.	Schöpferische Kraft der Gesellschaft ist Resultat der schöpferischen
Fähigkeiten derer Mitglieder.
5.2.	Wirkung der schöpferischen Kraft nach draußen:
5.2.a.	Aufrechterhaltung der Identität
5.2.b.	Erfüllung der äußeren Verpflichtungen
5.2.c.	Erfüllung der Funktionen der Gesellschaft
5.3.	Wirkung der schöpferischen Kraft nach innen:
5.3.a.	Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern
5.3.b.	Wohl und Entwicklung der Mitgliedern
5.3.c.	Aufrechterhaltung des inneren Lebens der Gesellschaft.

6. Freiheit der Gesellschaft

6.1. Freiheit der Gesellschaft wird durch Delegierung der
Rahmenbedingungen von draußen und von oben bestimmt.
6.2. Freiheit dient dem Dasein und der Entwicklung der Gesellschaft.
6.3. Gesellschaft delegiert Freiheit der eigenen Mitglieder.
6.4. Kein Mitglied kann mehr Freiheit haben als die Gesellschaft selbst.
6.5. Gesellschaft ist frei, neue Mitglieder aufzunehmen.
6.6. Ein Mitglied ist frei, Gesellschaft zu verlassen.

7. Entstehen der Gesellschaft

7.1.	Eine Gesellschaft kann dann entstehen, wenn mindestens zwei andere
Gesellschaften entschieden haben, eine neue aus ihnen bestehende
Gesellschaft zu bilden.
7.2.	Eintreten eines neuen Mitglieds führt nicht automatisch zum
Entstehen einer neuen Gesellschaft.
7.3.	Voraussetzungen des Entstehens einer Gesellschaft beinhalten
Prinzipien der inneren Einheitlichkeit, Ziele der Entwicklung und
Attributen der Identität: Freiheit, schöpferische Kraft und Funktionen.
7.4.	Eine Gesellschaft kann nicht entstehen, wenn derer Konzept und
Identität von draußen nicht akzeptabel erscheint.
7.5.	Alle Menschen sind unwiderrufliche Mitglieder der Gesellschaft
Namens Zivilisation.

8. Dasein der Gesellschaft

8.1.	Dasein der Gesellschaft hat immer zwei Seiten: innere und äußere.
8.2.	Äußeres Dasein der Gesellschaft ist mit dem Dasein der
gesellschaftlichen Identität verbunden.
8.3.	Inneres Dasein der Gesellschaft besteht im Wohl und der Entwicklung
des jeden einzelnen Mitglieds.
8.4.	Inneres und äußeres Dasein der Gesellschaft sind mit einander
verbunden, einander beeinflussen und können ohne einander nicht
existieren. Totale Isolation einer Gesellschaft bedeutet ihr Tod.
8.5.	Entwicklung der Gesellschaft hat dialektische Veränderungen der
Identität und Merkmalen der Gesellschaft zu Folge.


9. Vergehen der Gesellschaft

9.1.	Eine Gesellschaft hört auf zu existieren (vergeht) wenn
9.1.a.	Ein vorletzter Mitglied die Gesellschaft verlassen hat.
9.1.b.	Die Gesellschaft sich aufgelost hat.
9.1.c.	Die Identität der Gesellschaft aufgehört hat zu
existieren.
9.1.d.	Inneres oder äußeres Dasein der Gesellschaft nicht mehr
möglich ist.
9.2.	Austreten eines Mitglieds führt nicht automatisch zum Auflosen der
Gesellschaft.
9.3.	Eintritt in oder Austritt aus einer Umfassende Gesellschaft führt
nicht zum Auflosen der Gesellschaft.
9.4.	Es liegt nicht an Menschen zu entscheiden, dass menschliche
Zivilisation zwangsmäßig oder freiwillig beendet werden muss.
9.5.	Eine Gesellschaft kann zwangsmäßig Aufgelost werden, wenn derer
Identität von Gesellschaften, welche die Umgebung bilden, nicht mehr
akzeptiert wird.
9.6.	Wenn ein Mitglied ein Träger der Schlüsselfunktion der Gesellschaft
ist, sein Austritt bedeutet auch Auflosung der Gesellschaft.

10. Verwaltung der Gesellschaft

10.1.	Der Träger der gesellschaftlichen Identität repräsentiert der
Gesellschaft nach draußen.
10.2.	Er trifft frei Entscheidungen, welche zu seinen Befugnissen gehören.
10.3.	Andere Entscheidungen benötigen eine Abstimmung bei allen anderen
Mitgliedern der Gesellschaft.
10.4.	Verwaltung der Gesellschaft, welche für alle inneren Fragen
zuständig ist, wird direkt gewählt oder abgewählt werden.
10.5.	Ein Mitglied steht über die Ganze Gesellschaft. Zwei Mitglieder sind
weniger als ein von ihnen.

Wert einer Gesellschaft wird so kalkuliert

W=d(FC/N)

F – Maß der Freiheit
C – Maß der schöpferischen Kraft
N – Zahl der Mitgliedern
d – Koeffizient

11. Abstimmungen in der Gesellschaft. Wertdemokratie.

11.1.	Ganze Gesellschaft wird durch Prädikate auf Gruppen geteilt.
11.2.	Wichtigstes Prädikat F der Gesellschaft ist mit Funktionen
verbunden, welche vitale Bedeutung für Dasein der Gesellschaft haben.
Zwei Mitglieder sind F äquivalent, wenn sie gleiche Funktion erfüllen und
unter einander umtauschbar sind. Jede vitale Funktion bestimmt eine
Gruppe der Mitgliedern (Prädikatklasse). Stimmen in einer Prädikatklasse
sind gleich und können demokratisch eingesetzt werden. Die ganze
Prädikatklasse hat Vetorecht. Ganze Gesellschaft braucht nichts weiter
abzustimmen, wenn eine Prädikatklasse sich dagegen gestimmt hat. Aber
Befugnis Prädikatklasse liegt nur in seiner Funktion.
11.3.	Wenn durch Prädikat F die Sache unbestimmt bleibt, dann kommt
Prädikat C – schöpferische Kraft zum Einsatz. Zwei Mitglieder sind C
äquivalent, wenn sie über vergleichbare schöpferische Kraft verfügen.
Mitglieder aus einer Prädikatklasse haben gleiche Stimmen. Ganze
Prädikatklasse hat eine Stimme, welche dem Wert der schöpferischen Kraft
der Klasse entspricht.

Man kann solche Idee der Abstimmung oder Wertdemokratie weiter
entwickeln. Gleichwertige Stimmen können nur Mitglieder oder Gruppen
haben, welche mit einander vergleichbar sind. Um die Idee besser zu
verstehen, betrachten wir ein metaphorisches Beispiel. Ich bin Träger der
Identität einer biologischen Gesellschaft meines Körpers. Mitglieder
dieser Gesellschaft sind biologische Organe. Zwei Nieren bilden eine
Prädikatklasse, wo es zwei gleichen Stimmen gibt. Wenn beide diese
Mitglieder sich gegen mich entschieden haben, - das war’s. Das Herz ist
eine Prädikatklasse an sich und hat deshalb Vetorecht. Wenn das Herz Nein
gesagt hat, dann ist alles schon vorbei. Biologischer Organismus ist
keine Gesellschaft, wo man mit Köpfen Zählen entscheiden kann. Man muss
nicht Köpfe zählen, sondern Werte. Und das nenne ich Wertdemokratie.
Optimal konzipierte Wertdemokratie ist für eine Gesellschaft
überlebenswichtig. Jede Gesellschaft kann eigene Wertdemokratie haben.
Hauptsache, sie präsentiert nach draußen eindeutige Ja oder Nein.
Wertdemokratie ist persönliche Sache der Gesellschaft.



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