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Nichtzulassungsbeschwerde der Gebührengegner erfolgreich

Von: Jan-H. Raabe,Student TU Braunschweig, (j.raabe@tu-bs.de) [Profil]
Datum: 05.04.2008 12:58
Message-ID: <65p4b5F2hdks9U1@mid.dfncis.de>
Newsgroup: de.soc.studium
01.04.2008

Bundesverwaltungsgericht lässt Revision zu

Nichtzulassungsbeschwerde der Gebührengegner erfolgreich


Die juristische Auseinandersetzung um Studiengebühren hat ein neues Niveau
erreicht. Denn wie nun bekannt wurde hat das Bundesverwaltungsgericht durch
Beschluss die Revision gegen das Grundsatzurteil des
Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 9.10.2007 zugelassen.
Damit werden jetzt die Richter des zweithöchsten deutschen Gerichtes
darüber entscheiden, ob die Einführung von Studiengebühren in
Nordrhein-Westfalen gegen den Internationalen Pakt über soziale Rechte
verstößt. Eben dies ist aus Sicht von 14.000 Musterklägern, für die
eine
Paderborner Studentin stellvertretend Klage eingereicht hatte, der Fall.

?Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg?, erklärt André Schnepper,
Bundesgeschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren.
?Macht
sie doch deutlich, dass das Bundesverwaltungsgericht anders als die Richter
des OVG NW den UN-Sozialpakt als Bundesrecht betrachten.?

Das OVG hatte in seinem Urteil vom 09.10.2007 die Auffassung vertreten, dass
der Internationale Sozialpakt kein "Recht" darstellt. Auf der Grundlage
dieses Rechtsstandpunkts war es deshalb konsequent, dass das OVG die
Revision nicht zugelassen hat.

[snip]

In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Minden bereits die
Auffassung vertreten, dass der Pakt sehr wohl Bundesrecht sei. Das Mindener
Gericht vertrat ebenso die Ansicht, dass die Einführung von
Studiengebühren, sollten sich diese als unsozial erweisen, rechtswidrig
sei.
[snip]

Rest unter
http://www.abs-bund.de/presse/3141.html

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