Nichtzulassungsbeschwerde der Gebührengegner erfolgreich
Von: Jan-H. Raabe,Student TU Braunschweig, (j.raabe@tu-bs.de) [Profil]
Datum: 05.04.2008 12:58
Message-ID: <65p4b5F2hdks9U1@mid.dfncis.de>
Newsgroup: de.soc.studium
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01.04.2008 Bundesverwaltungsgericht lässt Revision zu Nichtzulassungsbeschwerde der Gebührengegner erfolgreich Die juristische Auseinandersetzung um Studiengebühren hat ein neues Niveau erreicht. Denn wie nun bekannt wurde hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss die Revision gegen das Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 9.10.2007 zugelassen. Damit werden jetzt die Richter des zweithöchsten deutschen Gerichtes darüber entscheiden, ob die Einführung von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen gegen den Internationalen Pakt über soziale Rechte verstößt. Eben dies ist aus Sicht von 14.000 Musterklägern, für die eine Paderborner Studentin stellvertretend Klage eingereicht hatte, der Fall. ?Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg?, erklärt André Schnepper, Bundesgeschäftsführer des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren. ?Macht sie doch deutlich, dass das Bundesverwaltungsgericht anders als die Richter des OVG NW den UN-Sozialpakt als Bundesrecht betrachten.? Das OVG hatte in seinem Urteil vom 09.10.2007 die Auffassung vertreten, dass der Internationale Sozialpakt kein "Recht" darstellt. Auf der Grundlage dieses Rechtsstandpunkts war es deshalb konsequent, dass das OVG die Revision nicht zugelassen hat. [snip] In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Minden bereits die Auffassung vertreten, dass der Pakt sehr wohl Bundesrecht sei. Das Mindener Gericht vertrat ebenso die Ansicht, dass die Einführung von Studiengebühren, sollten sich diese als unsozial erweisen, rechtswidrig sei. [snip] Rest unter http://www.abs-bund.de/presse/3141.html[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Jens Müller (05.04.2008 14:48)
