Nebenkostenabrechnung 2005
Von: Thomas Henke (forenkurti83@online.de) [Profil]
Datum: 08.07.2008 12:06
Message-ID: <g4ve75$517$03$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
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Hallöchen, ich streite mich gerade mal wieder mit meinem Vermieter um die Nebenkostenabrechnung 2005. Diese wurde mir bislang seitens des Vermieters nicht zugestellt, obwohl dies ja hätte bis zum 31.12.2006 passieren müssen. Auf das Fehlen der Abrechnung wurde der Vermieter schriftlich im Mai 2007, Juni 2007 und Januar 2008 hingewiesen. Gleichwhol wurde auch auf die Verfristung hingewiesen. Man möchte ja doch gerne sehen, ob man nicht ein Guthaben hätte. Dieser Tage flatterte mir ein Brief des Vermieters ins Haus: Der Vermieter vertritt folgende Rechtsauffassung: Die Nebenkostenabrechnung 2005 wurde am 28.12.2006 erstellt und am selbigen Tag verschickt. Er beruft sich darauf, dass Verzögerungen im Postweg (es blieben für eine Zeitgerechte Zustellung ganze 2 Werktage) sowie Verluste auf selbigem nicht zu den Umständen gehören, die der Vermieter zu vertreten hat. Da die Abrechnung rechtzeitig erstellt wurde, aber unerwartet zu spät zugegangen ist, wären die Abrechnungssalden dennoch fällig. Diesem Brief sollte eine Kopie der fraglichen NK-Abrechung beliegen - tat sie aber nicht. Im ÜBrigen sei angemerkt, dass die Abrechnung sämtlichen Mietern im Haus nicht zugegangen ist. Was haltet ihr von der Auffassung des Vermieters? Mit Nebenkostenabrechnungen hat es der Vermieter aber eh nicht so: Die Abrechnungen 2003 und 2004 wurden zwar rechtzeitig zugestellt, angeforderte Belege aber bisher nicht nachgereicht. Gemahnt wurde auch nichts. Die 2006er- Abrechnung wurde im Dez. 2007 zugestellt. Im März 2008 aber korrigiert - zu Ungunsten des Mieters in Höhe von ca. 300,- EUR (IMO auch verfristet, sprich die erste Abrechnung gilt). Viele Grüße Thomas Henke[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Thomas (08.07.2008 15:07)
