Frage zur Teilungserklärung
Von: Horst Stolz (hsusenetantwortspamschutz@gmx-topmail.de) [Profil]
Datum: 13.07.2008 10:44
Message-ID: <1h67bs55kr8ma$.t1qfcxnoddjq.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Datum: 13.07.2008 10:44
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Hallo, wir haben in unserer WEG 4 Doppelgaragen als Duplexparker. In der Teilungserklärung steht: ...ein Miteigentumsanteil von 2,5/1000 verbunden mit dem Sondereigentum an dem Garagenraum (Doppelstockgarage). und schließlich bei den bereits in der Teilungserklärung protokollierten Verkäufen: ...und 1/2 Anteil an der Doppelparkergarage Aufteilungsplan xx mit einem Miteigentumsanteil zu 0,5/1000. Ich bin, wie die meisten Eigentümer der Meinung, dass hier keine Trennung nach einzelnen Bühnen vorgesehen ist und sich beide Eigentümer einer Doppelgarage die Kosten jeder Reparatur einer Bühne zu teilen haben. Zwei Eigentümer sehen jedoch, wie unser Verwalter, eine Trennung nach genutzter Bühne bei den Kosten und nur bei der Mechanik usw. eine Aufteilung der Kosten. Diese Einschätzung betrachte ich als eindeutig falsch. Oder mache ich doch einen Denkfehler? Da es im Moment Differenzen zwischen 4 Eigentümern gibt, welche laut Grundbuch falsche Garagen belegt haben, ist die diesbezügliche Teilung besonders brisant. Ein Rück-Tausch zum korrekten Eigentum führt ggf. zur Beteiligung an einer total durchrosteten Bühne des korrekten Miteigentümers. Gruß, Horst -- Die Mailadresse ist zwar lang, aber ohne Änderung gültig[ Auf dieses Posting antworten ]
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- . (13.07.2008 12:00)
- Horst Stolz (13.07.2008 14:23)
- . (13.07.2008 16:08)
- Mac KennZie (13.07.2008 15:43)
