nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

Frage zur Teilungserklärung

Von: Horst Stolz (hsusenetantwortspamschutz@gmx-topmail.de) [Profil]
Datum: 13.07.2008 10:44
Message-ID: <1h67bs55kr8ma$.t1qfcxnoddjq.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Hallo,

wir haben in unserer WEG 4 Doppelgaragen als Duplexparker.
In der Teilungserklärung steht:

...ein Miteigentumsanteil von 2,5/1000 verbunden mit dem Sondereigentum an
dem Garagenraum (Doppelstockgarage).

und schließlich bei den bereits in der Teilungserklärung protokollierten
Verkäufen:

...und 1/2 Anteil an der Doppelparkergarage Aufteilungsplan xx mit einem
Miteigentumsanteil zu 0,5/1000.

Ich bin, wie die meisten Eigentümer der Meinung, dass hier keine Trennung
nach einzelnen Bühnen vorgesehen ist und sich beide Eigentümer einer
Doppelgarage die Kosten jeder Reparatur einer Bühne zu teilen haben.
Zwei Eigentümer sehen jedoch, wie unser Verwalter, eine Trennung nach
genutzter Bühne bei den Kosten und nur bei der Mechanik usw. eine
Aufteilung der Kosten.
Diese Einschätzung betrachte ich als eindeutig falsch.
Oder mache ich doch einen Denkfehler?
Da es im Moment Differenzen zwischen 4 Eigentümern gibt, welche laut
Grundbuch falsche Garagen belegt haben, ist die diesbezügliche Teilung
besonders brisant. Ein Rück-Tausch zum korrekten Eigentum führt ggf. zur
Beteiligung an einer total durchrosteten Bühne des korrekten
Miteigentümers.

Gruß, Horst




--
Die Mailadresse ist zwar lang, aber ohne Änderung gültig

[ Auf dieses Posting antworten ]

Antworten