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Vertauschte Garagen?

Von: Horst Stolz (hsusenetantwortspamschutz@gmx-topmail.de) [Profil]
Datum: 03.07.2008 08:28
Message-ID: <zi5dztqws5s7.1a5fa357wzirs$.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Hallo,

ich hatte bereits zu diesem Thema eine Frage gestellt, aber erst jetzt
weitgehend die Hintergrund-Informationen bekommen.
Zu einer Wohnanlage (2 Häuser) gehören 4 zusammengebaute
Doppelparker-Garagen.
Beim Erstbezug vor 19 Jahren durch die Eigentümer wurden offensichtlich die
letzten 2 dieser Garagen mit zusammen 4 Stellplätzen ohne Rücksicht auf die
Einträge in den Kaufverträgen bezogen.
Dies fiel zumindest unter dem derzeitigen Verwalter (seit 10 Jahren) nicht
auf, da erforderliche Neubelegungen der Bühnen (je 3400 Euro) direkt von
den vermeintlichen Eigentümern in Auftrag gegeben wurden.
Bei der Kontrolle durch die Wartungsfirma wurden 2006 wieder einige Bühnen
als erneuerungsbdürftig erklärt und in der ETV 2007 baten einige Eigentümer
den Hausverwalter "mach das bitte für mich..".
Nun wurde durch den Tausch eine Bühne erneuert, dessen "falscher
Eigentümer" keinen Auftrag erteilt hatte, weil er das Geld nicht ausgeben
wollte oder konnte. Er hatte deshalb schon einige Zeit seinen Garagenplatz
nicht genutzt. Den Auftrag erteilte über den Hausmeister der nach
Eintragung richtige Eigentümer, der aber eventuell nicht wusste, dass er
eine falsche Garage nutzt.
Der Hausverwalter hielt sich natürlich an seine Grundbuch-Unterlagen.
Es geht die Gemeinschaft und mich als Verwaltungsbeirat eigentlich wenig
an. Aber auch im Interesse unseres Hausverwalters hofften wir auf eine
vernünftige Regelung.
Der Miteigentümer, der seine Garage nicht reparieren lassen wollte, nutzt
sie nun wieder, lehnt aber jede, auch anteilige, Zahlung ab, verweigert
aber auch einen Tausch zu seiner ursprünglich gekauften kategorisch.
Allenfalls würde er wohl gezwungenermaßen an Änderungen im Grundbuch
beteiligen.
Hat jemand schon mal in einer Eigentümergemeinschaft eine derart chaotische
Situation erlebt?

Gruß, Horst

--
Die Mailadresse ist zwar lang, aber ohne Änderung gültig

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