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Erhöhte Schätzung bei Heizkostenabrechnung, keine Rückzahlung?

Von: Patrice Brockhaus (dag0bert@gmx.de) [Profil]
Datum: 10.07.2008 12:32
Message-ID: <ppnb749t4e16nii0k2o5alo71vuom2q879@4ax.com>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Hallo!

Sorry, der Beitrag ist ein Wenig lang geworden!

Ich war zum Ablesetermin der Verdunster am 30.4. 2006 nicht zugegen,
deswegen wurde bei mir ein stark erhöhter Verbrauch geschätzt. Ich bin
mir nicht mehr sicher, ob ein 2ter Ablesetermin angeboten wurde, ein
dritter definitiv nicht. Mir wurde telefonisch gesagt, ich würde den
zu viel bezahlten Betrag (Gesamtnachzahlung ca 170€) dann eben mit der
nächsten Abrechnung zurückbekommen. Ich habe mir dann schriftlich
bestätigen lassen, dass die Verdunster nicht ausgewechselt wurden.
Schriftlichen Einwand habe ich leider nicht erhoben, nun wäre es nicht
mehr möglich - 1-Jahres Frist abgelaufen.

Nun bekomme ich die Heizkostenabrechnung 2007 Zeitraum bis 30.4.2007,
Rechnung wurde 30.6.08 abgesandt (verjährt), was für mich nicht so das
Problem wäre, was ich verbrauche, bezahle ich auch. Zu viel gezahltes
Geld zurückerhalten möchte ich aber auch.

Aber: Obwohl die Werte meiner nicht ausgetauschten Verdunster nun
deutlich unter den Schätzwerten des letzten Jahres liegen und die
Gesamtheizkosten d. Hauses sogar leicht niedriger sind, soll ich nicht
etwa Geld zurück bekommen, nein: Ich soll noch einmal 50€ nachzahlen,
da eine novellierte Heizkostenverordnung eine Rückzahlung wegen
erhöhter Schätzwerte nun verbietet und nun eine erneute Schätzung
vorgenommen wurde. Die Werte des 2 Jahre alten Verdunsters seien
unbrauchbar und ich hätte keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Was ist da dran? Ich kann das nicht glauben! Der Vermieter hätte dann
völlig legal mehr Heizkosten für das Haus eingenommen, als er
ausgegeben hat.


Grüße,
Patrice

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