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Re: fehlende Mietzahlung

Von: Thomas Hochstein (thh@inter.net) [Profil]
Datum: 16.07.2008 15:41
Message-ID: <dsrw.0807161541.2784@thorondor.akallabeth.de>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Peter Voigt schrieb:

>> Laut BGB
>> ist die Kündigung erst bei 2 rückständigen Mieten möglich!
>
> Seit wann sind gewerbliche Mietverträge im BGB behandelt?

Solange es das BGB gibt. Allerdings steht dort nicht, was Deine
Vorrednerin behauptete.

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