Re: Frage nach Bewertung
Von: Karlheinz Klingbeil (karlheinz.klingbeil@gmx.net) [Profil]
Datum: 17.06.2008 17:20
Message-ID: <20080617172001.ac90fc00.karlheinz.klingbeil@gmx.net>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Datum: 17.06.2008 17:20
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On Mon, 16 Jun 2008 13:59:23 -0700 (PDT) Thomas Hertel <thomas.hertel@gmx.net> schrub: > > Meine Meinung dazu ist folgende: > > 1. Sie hatte ein Rechtsverhältnis mit der Mutter über die Nutzung > > der Wohnung. > > Das nennt sich Mietvertrag. Genau das ist die Frage. Ist ein Rechtsverhältnis zur Nutzung von Wohnraum immer ein Mietverhältnis ? Auch wenn seit Jahrzehnten keine Miete bezahlt wurde ? Ist das so selbstverständlich, dass es keiner weiteren Begründung bedarf ? Und wenn es einer Begründung bedarf, wo kann ich die finden ? Paragraphen ? Urteil ? > > 3. Dieses Rechtsverhältnis beinhaltet auch Pflichten: > > Der Schutz jeglichen Eigentums, abgeleitet Art. aus 14 GG, > > und der Eigentumsdefinition im BGB erlegt Ihr die Pflicht auf, > > fremdes Eigentum nur so zu nutzen, dass dem Eigentümer > > kein Schaden entsteht usw. > > Da musst du nicht das GG bemühen, das BGB reicht. Immerhin > > Ist diese "Verteidigung" korrekt, oder wie kann ich sonst > > argumentieren ? > > Wieso Verteidigung? Immerhin fühle ich mich angegriffen, ich bin halt etwas dünnhäutig 8( > > Es geht also im Grunde darum, volkstümlich ausgedrückt, dass wer fr emdes > > Eigentum beschädigt, auch Schadensersatz leisten muss. > > Wie könnte ich diese Binsenweisheit juristisch formulieren, bzw. mit > > welchen Paragraphen könnte ich das belegen ? > > § 823 BGB > > Gruß > Thomas Danke für deine Hilfe -- Greetz, lunqual - http://www.lunqual.de http://www.42pixels.de - Bilder http://www.rezeptbuch-pro.de - Software für den Destillateur[ Auf dieses Posting antworten ]
