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Re: Frage nach Bewertung

Von: Karlheinz Klingbeil (karlheinz.klingbeil@gmx.net) [Profil]
Datum: 17.06.2008 17:20
Message-ID: <20080617172001.ac90fc00.karlheinz.klingbeil@gmx.net>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
On Mon, 16 Jun 2008 13:59:23 -0700 (PDT)
Thomas Hertel <thomas.hertel@gmx.net> schrub:

> > Meine Meinung dazu ist folgende:
> > 1. Sie hatte ein Rechtsverhältnis mit der Mutter über die Nutzung
> >     der Wohnung.
> 
> Das nennt sich Mietvertrag.

Genau das ist die Frage. Ist ein Rechtsverhältnis zur Nutzung von
Wohnraum immer ein Mietverhältnis ? Auch wenn seit Jahrzehnten
keine Miete bezahlt wurde ?
Ist das so selbstverständlich, dass es keiner weiteren Begründung
bedarf ? Und wenn es einer Begründung bedarf, wo kann ich die
finden ? Paragraphen ? Urteil ?

> > 3. Dieses Rechtsverhältnis beinhaltet auch Pflichten:
> >     Der Schutz jeglichen Eigentums, abgeleitet Art. aus 14 GG,
> >     und der Eigentumsdefinition im BGB erlegt Ihr die Pflicht auf,
> >     fremdes Eigentum nur so zu nutzen, dass dem Eigentümer
> >     kein Schaden entsteht usw.
> 
> Da musst du nicht das GG bemühen, das BGB reicht.

Immerhin

> > Ist diese "Verteidigung" korrekt, oder wie kann ich sonst
> > argumentieren ?
> 
> Wieso Verteidigung?

Immerhin fühle ich mich angegriffen, ich bin halt etwas dünnhäutig 8(

> > Es geht also im Grunde darum, volkstümlich ausgedrückt, dass wer fr
emdes
> > Eigentum beschädigt, auch Schadensersatz leisten muss.
> > Wie könnte ich diese Binsenweisheit juristisch formulieren, bzw. mit
> > welchen Paragraphen könnte ich das belegen ?
> 
> § 823 BGB
> 
> Gruß
> Thomas

Danke für deine Hilfe

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Greetz, lunqual  - http://www.lunqual.de
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