[lang]Frage nach Bewertung
Von: Karlheinz Klingbeil (karlheinz.klingbeil@gmx.net) [Profil]
Datum: 16.06.2008 18:00
Message-ID: <20080616180017.0e0b8fd6.karlheinz.klingbeil@gmx.net>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Datum: 16.06.2008 18:00
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Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Tag zusammen, Die folgende Frage ist etwas allgemeiner gehalten, aber ich hoffe, von euch einige Hinweise zu erhalten, auch wenn der Text e Die Situation: Ich habe ein Haus von meiner Mutter geerbt, in dem zuletzt meine Mutter, ich selbst und meine Schwester je eine Wohnung hatten. Die Schwester, die seit mindestens 25 Jahren in dieser Wohnung lebt, hat die Erbschaft ausgeschlagen und ich bin also Alleinerbe geworden. 2einhalb Monate danach ist meine Schwester überraschend und unangekündigt aus dem Haus ausgezogen, ohne eine neue Anschrift zu hinterlassen. Das Pikante war, dass Sie die Wohnung in einem Zustand hinterlassen hat, den man stellenweise durchaus als beschädigt beschreiben könnte, z.B. wandfüllende Kinderzeichungen mit Wachmalkreide, großflächig mit Uhu an der Wand aufgeklebte Korkplatten, himmelblau-rosa-kariert bemalt ud noch ein paar solche Sachen. Der Kragen ist mir dann erst geplatzt, als nach noch ein paar Wochen unbezahlte Rechnungen für Müllabfuhr, Wasser/Abwasser bei mir eingetroffen sind. Ich habe daraufhin die neue Adresse meiner Schwester in Erfahrung gebracht, die offenstehenden Rechnungen angemahnt und ihr in Aussicht gestellt, sie auf Schadensersatz wegen der beschädigten Wohnung in Anspruch zu nehmen. Sie hat daraufhin mittels Anwalt gedroht, negative Feststellungsklage einzureichen (der Anwalt hat nach meiner Stellungnahme die Klage fest versprochen) dass ich keine Forderungen an Sie wegen der Wohnraumnutzung stellen könnte. Wörtlich wird von mir verlangt dass ich erklären solle <zitat>mich keiner Forderungen im Zusammenhang mit de r beendeten Wohnraumnutzung zu berühmen</zitat> In weiteren Sätzen dieses Schreibens wird behauptet, dass meine Schwester niemals einen Mietvertrag gehabt habe und dass ich infolgedessen auch keine Ansprüche gegen Sie haben könnte. Einen schriftlichen Mietvertrag hat Sie auch nie gehabt, obwohl Sie im Schreiben des Anwalts <zitat>das Nutzungsrecht für die Wohnung von der Mutter herleitet</zitat> (Mutter=vorherige Hausbesitzerin) Meine Meinung dazu ist folgende: 1. Sie hatte ein Rechtsverhältnis mit der Mutter über die Nutzung der Wohnung. 2. Dieses Rechtsverhältnis ist auf mich als Alleinerbe und damit Rechtsnachfolger auf mich übergegangen, Sie hatte damit auch ein Rechtsverhältnis über die Nutzung meines Eigentums mit mir. 3. Dieses Rechtsverhältnis beinhaltet auch Pflichten: Der Schutz jeglichen Eigentums, abgeleitet Art. aus 14 GG, und der Eigentumsdefinition im BGB erlegt Ihr die Pflicht auf, fremdes Eigentum nur so zu nutzen, dass dem Eigentümer kein Schaden entsteht usw. 4. Das genannte Rechtsverhältnis ist deshalb grundsätzlich so beschaffen, dass daraus Forderungen abgeleitet werden können. Also KANN ich mich prinzipiell irgendwelcher Forderungen im Zusammenhang mit der Wohnraumnutzung berühmen. Meine Fragen sind also folgende: Ist diese "Verteidigung" korrekt, oder wie kann ich sonst argumentieren ? Wenn die negative Festellungsklage tatsächlich eingereicht wird, muss diese dann im gleichen Wortlaut wie das erste Anschreiben gehalten sein, oder kann der Anwalt auf die Idee kommen zu klagen um festzustellen ob ein Mietvertrag bestanden habe, d.h. kann der Anwalt meine Stellungnahme zu (Plan a) anfordern und dann wegen (Plan B) klagen, wobei a und b nicht identisch sind. Wie könnte ich mich gegen ein solches Vorgehen wehren ? Es geht also im Grunde darum, volkstümlich ausgedrückt, dass wer fremdes Eigentum beschädigt, auch Schadensersatz leisten muss. Wie könnte ich diese Binsenweisheit juristisch formulieren, bzw. mit welchen Paragraphen könnte ich das belegen ? Vielen Dank an alle, die bis hierher durchgehalten haben... -- Greetz, lunqual - http://www.lunqual.de http://www.42pixels.de - Bilder http://www.rezeptbuch-pro.de - Software für den Destillateur[ Auf dieses Posting antworten ]
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- . (16.06.2008 21:32)
- Thomas (16.06.2008 22:47)
- Thomas (16.06.2008 22:59)
- Karlheinz Klingbeil (17.06.2008 17:20)
- Bernhard Muenzer (16.06.2008 23:55)
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