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[lang]Frage nach Bewertung

Von: Karlheinz Klingbeil (karlheinz.klingbeil@gmx.net) [Profil]
Datum: 16.06.2008 18:00
Message-ID: <20080616180017.0e0b8fd6.karlheinz.klingbeil@gmx.net>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Tag zusammen,

Die folgende Frage ist etwas allgemeiner gehalten, aber ich hoffe,
von euch einige Hinweise zu erhalten, auch wenn der Text e

Die Situation:
Ich habe ein Haus von meiner Mutter geerbt, in dem zuletzt meine
Mutter, ich selbst und meine Schwester je eine Wohnung hatten.

Die Schwester, die seit mindestens 25 Jahren in dieser
Wohnung lebt, hat die Erbschaft ausgeschlagen und ich bin also
Alleinerbe geworden.

2einhalb Monate danach ist meine Schwester überraschend und
unangekündigt aus dem Haus ausgezogen, ohne eine neue Anschrift
zu hinterlassen. Das Pikante war, dass Sie die Wohnung in einem
Zustand hinterlassen hat, den man stellenweise durchaus als
beschädigt beschreiben könnte, z.B. wandfüllende Kinderzeichungen
mit Wachmalkreide, großflächig mit Uhu an der Wand aufgeklebte
Korkplatten, himmelblau-rosa-kariert bemalt ud noch ein paar
solche Sachen.

Der Kragen ist mir dann erst geplatzt, als nach noch ein paar Wochen
unbezahlte Rechnungen für Müllabfuhr, Wasser/Abwasser bei mir
eingetroffen sind.

Ich habe daraufhin die neue Adresse meiner Schwester in Erfahrung
gebracht, die offenstehenden Rechnungen angemahnt und ihr in
Aussicht gestellt, sie auf Schadensersatz wegen der beschädigten
Wohnung in Anspruch zu nehmen.

Sie hat daraufhin mittels Anwalt gedroht, negative Feststellungsklage
einzureichen (der Anwalt hat nach meiner Stellungnahme die Klage
fest versprochen) dass ich keine Forderungen an Sie wegen  der
Wohnraumnutzung stellen könnte. Wörtlich wird von mir verlangt dass
ich erklären solle <zitat>mich keiner  Forderungen im Zusammenhang mit de
r
beendeten Wohnraumnutzung zu berühmen</zitat>

In weiteren Sätzen dieses Schreibens wird behauptet, dass meine Schwester

niemals einen Mietvertrag gehabt  habe und dass
ich infolgedessen auch keine Ansprüche gegen Sie haben könnte.
Einen schriftlichen Mietvertrag hat Sie auch nie gehabt, obwohl Sie
im Schreiben des Anwalts <zitat>das Nutzungsrecht für die Wohnung
von der Mutter herleitet</zitat> (Mutter=vorherige Hausbesitzerin)

Meine Meinung dazu ist folgende:
1. Sie hatte ein Rechtsverhältnis mit der Mutter über die Nutzung
der Wohnung.
2. Dieses Rechtsverhältnis ist auf mich als Alleinerbe und damit
Rechtsnachfolger auf mich übergegangen, Sie hatte damit
auch ein Rechtsverhältnis über die Nutzung meines Eigentums
mit mir.
3. Dieses Rechtsverhältnis beinhaltet auch Pflichten:
Der Schutz jeglichen Eigentums, abgeleitet Art. aus 14 GG,
und der Eigentumsdefinition im BGB erlegt Ihr die Pflicht auf,
fremdes Eigentum nur so zu nutzen, dass dem Eigentümer
kein Schaden entsteht usw.
4. Das genannte Rechtsverhältnis ist deshalb grundsätzlich so
beschaffen, dass daraus Forderungen abgeleitet werden können.

Also KANN ich mich prinzipiell irgendwelcher Forderungen  im
Zusammenhang mit der Wohnraumnutzung berühmen.

Meine Fragen sind also folgende:

Ist diese "Verteidigung" korrekt, oder wie kann ich sonst
argumentieren ?

Wenn die negative Festellungsklage tatsächlich eingereicht wird,
muss diese dann  im gleichen Wortlaut wie das erste Anschreiben
gehalten sein, oder kann der Anwalt auf die Idee kommen zu klagen um
festzustellen ob ein Mietvertrag bestanden habe, d.h. kann der Anwalt
meine Stellungnahme zu (Plan a) anfordern und dann wegen (Plan B) klagen,
wobei a und b nicht identisch sind.
Wie könnte ich mich gegen ein solches Vorgehen wehren ?

Es geht also im Grunde darum, volkstümlich ausgedrückt, dass wer fremdes
Eigentum beschädigt, auch Schadensersatz leisten muss.
Wie könnte ich diese Binsenweisheit juristisch formulieren, bzw. mit
welchen Paragraphen könnte ich das belegen ?

Vielen Dank an alle, die bis hierher durchgehalten haben...


--
Greetz, lunqual  - http://www.lunqual.de
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