Vermieter will Benutzung von Rollläden vorsch reiben
Von: Helmut Barth (helmut.barth@arcor.de) [Profil]
Datum: 30.06.2008 15:07
Message-ID: <4868da89$0$7534$9b4e6d93@newsspool1.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Datum: 30.06.2008 15:07
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Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Salut! Ich bewohne derzeit eine DG Wohnung im gleichen Haus mit dem Vermieter. Schon seit kurz nach dem Einzug versucht Sie mir vorzuschreiben, daß ich im Winter die Rolläden zur Loggia schließen muß, damit nicht soviel zu heizen wäre (Die Fensterfront hat Wärmeschutzverglasung. Bei einem Heizungsausfall im Februar vorigen Jahres ist die Wohnung in drei Tagen nur auf 18°C abgekühlt, ich habe deswegen nichts weiter unternommen, da sich der V. um schnelle Lösung wirklich bemüht hat). Jetzt kommt sie auch noch damit, daß ich das im Sommer machen soll, weil die Wohnung sonst zu heiß wird und Decke und Korkboden schaden nehmen könnten. Nachdem ich die Tage nicht zu Hause bin habe ich meine Mutter als Vertrauensperson damit beauftragt nach dem Rechten zu sehen und meine Pflanzen, derentwegen ich die Rolladen gerne geöffnet habe, zu pflegen. Die Rolläden der Dachflächenfenster Richtung Süden habe ich bis auf eine handbreit heruntergelassen, da hier der größte Hitzeeintrag in die Wohnung zu befürchten ist und ich ihr Argument auch mit Blick auf mein Grünzeug auch nachvollziehen kann. Die Fensterfront zur Loggia an der Westseite habe ich jedoch offengelassen, da durch das Dach der Loggia ohnehin nur recht wenig Licht und direkte Sonnenstrahlung in das Zimmer kommt (das meiste davon erst am späten Nachmittag und Abend, die Sonne steht ja recht hoch). Nun zur Frage eins: Kann mein Vermieter mir vorschreiben wann und wie ich die Rolläden zu benutzen habe? Ich denke nein, aber ganz sicher bin ich mir nicht. Nun begab sich aber gestern abend noch etwas. Meine Mutter war in der Wohnung und wie vereinbart nach dem Rechten gesehen und die Pflanzen versorgt. Da hat wohl der Vermieter an der Tür geklopft und als meine Mutter öffnete ist er einigermaßen gruß- und wortlos in die Wohnung gestürmt und hat die Rolläden geschlossen. Im Anschluß daran hat er sich meiner Mutter gegenüber über unsere Lebensumstände geäußert (Zwei Leute in der Wohnung, [aber schon seit mehreren Monaten, zwar ohne direktes Einverständnis, aber durch schlüssiges Verhalten und bisher gutes Verhältnis zwischen Freundin und V. als gegeben angenommen], und befand daß unsere Wohnung ja soooo vollgestellt sei) Anmerken möchte ich noch, daß ich dem Vermieter klar erklärt habe, daß ich es nicht wünsche daß sich jemand in meiner Wohnung aufhält, wenn nicht ich oder eine Vertrauensperson anwesend ist und daß das auch für ihn gilt. Den Schlüssel den er in der Anfangszeit zurückgehalten hat habe ich ihm vor Jahren mal mit Eintrag in den Mietvertrag für meine Freundin abgerungen. Er steht, wie es auch im Mietvertrag steht, auf dem Standpunkt jederzeit Zugang zur Wohnung zu brauchen und wollte kaum daß er erfuhr, daß wir für drei- vier Tage nicht da sind sofort den Schlüssel um Zugang zu haben weil die Balkontüre und Fensterfront gestrichen werden muß. Das muß sie tatsächlich, aber sowohl ich als auch meine Freundin sind zur Zeit wegen Urlaubs fast ständig zu Hause so daß man einen geeigneten Terminplan leicht hätte absprechen können. Sehe ich das Richtig, daß das Eindringen und eigenmächtige Bedienen der Rolläden einen Hausfriedensbruch darstellt? Welche Möglichkeiten habe ich (abgesehen von Umzug, ohnehin für den Lauf des Jahres ins Auge gefasst) ihr meine Wohnung und Einflußnahme auf meine Lebensumstände zu untersagen? Eigentlich waren wir bis vor kurzem relativ gut miteinander ausgekommen, wenngleich es ab und an zu kleineren Reibungen kam ( z.b. arbeite ich im Schichtdienst und würde ganz gern auch morgens um vier mit _warmem_ Wasser duschen, was die neue Heizanlage nicht so ganz einfach ermöglicht. Mit der alten war das überhaupt kein Problem). Ihr Steckenpferd ist halt immer die Kosten. Was alles gekostet hat, was die Heizung kostet und und und. Ich werde nun heute vorzeitig nach Hause fahren um mit Ihr zu reden obwohl es für mich 500km Umweg sind, weil ich Mittwoch abend wieder hierher zurückfahren muß. Für hilfreiche Tips und Argumentationshilfen ein Danke im Voraus, Grüßle, Helmut P.S.: Googlen brachte mir nur was zu dem von mir vermuteten Hausfriedensbruch, aber keine Erkenntnisse inwieweit ein Vermieter Einfluss auf die Benutzung des Mietobjekt Einfluss hat. Gesucht habe ich in Richtung bestimmungsgemäßer Gebrauch, Sorgfaltspflicht und schonender Umgang mit der überlassen Mietsache[ Auf dieses Posting antworten ]
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