Re: [lang]Frage nach Bewertung
Von: Karlheinz Klingbeil (karlheinz.klingbeil@gmx.net) [Profil]
Datum: 17.06.2008 17:11
Message-ID: <20080617171115.05f32b1b.karlheinz.klingbeil@gmx.net>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Datum: 17.06.2008 17:11
Message-ID: <20080617171115.05f32b1b.karlheinz.klingbeil@gmx.net>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
On Tue, 17 Jun 2008 06:00:05 +0200 Martin Gerdes <martin.gerdes@gmx.de> schrub: > Karlheinz Klingbeil <karlheinz.klingbeil@gmx.net> schrieb: > Ist Dir mit dem Satz die Lust ausge das nicht gera > >Ich habe ein Haus von meiner Mutter geerbt, > > Wann denn? Januar dieses Jahres > >in dem zuletzt meine Mutter, ich selbst und meine Schwester je > >eine Wohnung hatten. > > Ein Dreifamilienhaus. ja > >Korkplatten, himmelblau-rosa-kariert bemalt und noch ein paar > >solche Sachen. > > Nichts Substantielles also; alles Dinge, die man im Rahmen von > Schönheitsreparaturen beseitigen kann. Genau, ich bin da genau deiner Meinung > >Der Kragen ist mir dann erst geplatzt, als nach noch ein paar Wochen > >unbezahlte Rechnungen für Müllabfuhr, Wasser/Abwasser bei mir > >eingetroffen sind. > > Auf welchen Namen und für welche Zeiträume? Von wieviel Geld reden wi r? die Nachzahlungen ? wenig, sehr wenig, tatsächlich kaum der Rede wert > >Aussicht gestellt, sie auf Schadensersatz wegen der beschädigten > >Wohnung in Anspruch zu nehmen. > > Das dürfte unklug gewesen sein. Naja, mit meinem Rechtsempfinden ist es nicht mehr vereinbar, wenn ich ander Leutz Rechnungen zahlen soll, unabhängig vom Betrag. Ausserdem hab ich meiner Schwester angeboten, die Renovierung kostengünstig selbst vorzunehmen. > Angenommen, das Haus ist sonst in normalem Zustand und auch nur in > einigermaßen tolerabler Lage, dann ist die Wohnung deutlich mehr wert > als das bißchen Tapete und Farbe, so daß Du dadurch, daß Deine Schw ester > das Erbe ausgeschlagen hat, keinen schlechten Schnitt gemacht hast. Das > ist aber pure Vermutung; Du schreibst diesbezüglich erheblich zu wenig. Dann sag ich mehr. Einen guten SChnitt hab ich langfristig tatsächlich ge macht, unbestritten. Sie hat allerdings Kinder und Enkel und hat nicht direkt zu meinen Gunsten ausgeschlagen, Tatsächlich waren nach ihr noch 4 weitere Personen erbberechtigt, alle haben unverständlicherweise ausgeschlagen. > So sind die Anwälte halt; immer gleich den großen Verbalhammer > auspacken. Zweck der Übung ist, das Gegenüber einzuschüchtern. Bei Dir > klappt das ganz gut, wenn ich das richtig einschätze. Das siehst du richtig. In meinen 43 Jahren hab ich noch nie mit Anwälten zu tun gehabt, weder als Kläger, Beklagter oder sonstwie. Klar hab ich Schiss, d ass die mich ausnehmen wollen. > >Meine Meinung dazu ist folgende: > >1. Sie hatte ein Rechtsverhältnis mit der Mutter über die Nutzung > > der Wohnung. > > Hat sie denn jemals Miete bezahlt? > Siehste. Hat Sie nicht, das Siehste versteh ich nicht ganz. > >2. Dieses Rechtsverhältnis ist auf mich als Alleinerbe und damit > > Rechtsnachfolger auf mich übergegangen, Sie hatte damit > > auch ein Rechtsverhältnis über die Nutzung meines Eigentums > > mit mir. > > Ein Rechtsverhältnis zur unentgeltlichen Nutzung, ja. > > >3. Dieses Rechtsverhältnis beinhaltet auch Pflichten: > > Der Schutz jeglichen Eigentums, abgeleitet Art. aus 14 GG, > > und der Eigentumsdefinition im BGB erlegt Ihr die Pflicht auf, > > fremdes Eigentum nur so zu nutzen, dass dem Eigentümer > > kein Schaden entsteht usw. > > Ach Jottchen! Lach du nur ;) > >4. Das genannte Rechtsverhältnis ist deshalb grundsätzlich so > > beschaffen, dass daraus Forderungen abgeleitet werden können. > > Und? > > >Also KANN ich mich prinzipiell irgendwelcher Forderungen im > >Zusammenhang mit der Wohnraumnutzung berühmen. > > Klar. Immerhin ... > Du dürftest allerdings gut daran tun, die Geschichte nicht weiter zu > verfolgen. Die Zeit, die Du in den Streit mit Deiner Schwester steckst, > steckst Du besser in die Wohnung. Sag das nicht mir. Meine Schwester hat mich mit dem Saustall von Ihrer Wohnung sitzenlassen, ohne Warnung. Sie ist abgehauen ohne eine Adresse zu hinterlassen und offensichtlich mit dem Vorsatz mich Ihre Rechnungen zahlen zu lassen. Ich hab ihr angeboten, die Schererei selbst in Ordnung zu bringen und das war ihr Anlaß genug mir gleich mitm Anwalt zu kommen... > >Ist diese "Verteidigung" korrekt, oder wie kann ich sonst > >argumentieren? > > Es ist vermutlich klüger, überhaupt nicht zu argumentieren. Ich hab den Streit nicht auf diese Stufe eskalieren lassen. > >Es geht also im Grunde darum, volkstümlich ausgedrückt, dass wer fre mdes > >Eigentum beschädigt, auch Schadensersatz leisten muss. > > Oftmals ist im wirklichen Leben eine buchhalterische Lösung besser als > ein Streit um des Kaisers Bart. Wie schon gesagt, ich hab damit nicht angefangen. > Wenn Du sinnvollerweise die Droherei mit Paragraphen und > Gerichtsverfahren unterläßt, dann entfällt das ganz automatisch. Ich sehe mich in diesem Streit nicht als derjenige, der droht, sondern als Bedrohter. Mit diesem Posting versuche ich lediglich, schon mal vorab auszuloten, wie ich mich verhalten soll, wenn der Anwalt tatsächlich Klage einreicht. -- Greetz, lunqual - http://www.lunqual.de http://www.42pixels.de - Bilder http://www.rezeptbuch-pro.de - Software für den Destillateur[ Auf dieses Posting antworten ]
