Definition "Änderungen" der Mietsache
Von: Michael Freydenck (m.freydenck@googlemail.com) [Profil]
Datum: 28.06.2008 12:42
Message-ID: <41c2f776-edcf-4f22-a5f9-25e23bef0ae5@d45g2000hsc.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Datum: 28.06.2008 12:42
Message-ID: <41c2f776-edcf-4f22-a5f9-25e23bef0ae5@d45g2000hsc.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Hallo Leute, gibt es eine ungefähre Definition was genau "Änderungen" an der Mietsache sind? Sind das jede Veränderungen, also z.B. auch sowas wie Wände streichen, oder sind Änderungen nur substanzielle, bauliche Veränderungen, wie z.B. Löcher in den Wänden, festgeklebter Teppich etc.? Habe dazu leider nichts gefunden... es geht mir darum, ob bei einem Formularmietvertrag, in dem von der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Mietsache bei etwaigen Änderungen der Mietsache auch umfasst ist, dass die Wände so gestrichen sein müssen wie vorher. Nachweise aus der Lit. oder Rspr. wären bei euren Antworten hilfreich! Danke und beste Grüße Michael[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- . (28.06.2008 14:38)
