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Definition "Änderungen" der Mietsache

Von: Michael Freydenck (m.freydenck@googlemail.com) [Profil]
Datum: 28.06.2008 12:42
Message-ID: <41c2f776-edcf-4f22-a5f9-25e23bef0ae5@d45g2000hsc.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Hallo Leute,

gibt es eine ungefähre Definition was genau "Änderungen" an der
Mietsache sind?
Sind das jede Veränderungen, also z.B. auch sowas wie Wände streichen,
oder sind Änderungen nur substanzielle, bauliche Veränderungen, wie
z.B. Löcher in den Wänden, festgeklebter Teppich etc.?
Habe dazu leider nichts gefunden... es geht mir darum, ob bei einem
Formularmietvertrag, in dem von der Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustandes der Mietsache bei etwaigen Änderungen der
Mietsache auch umfasst ist, dass die Wände so gestrichen sein müssen
wie vorher.
Nachweise aus der Lit. oder Rspr. wären bei euren Antworten hilfreich!

Danke und beste Grüße

Michael

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