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Re: Nebenkostenabrechnung: Wie lange anfechtbar?

Von: Carlos Dürschmidt (b0407@duerschmidt.com) [Profil]
Datum: 17.05.2008 12:47
Message-ID: <bkdt24pn8lq0jj5e80ig3jhdlu9puekqc8@4ax.com>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Monika Gutbrodt <mgutbrodt@gmx.de> skrev:

>wie kann ein Grund aussehen, den der Mieter nicht zu vertreten hat?

Da sind etliche lebensnahe Beispiele denkbar:

Der Mieter schafft es nicht, seine Einwendungen rechtzeitig geltend zu
machen, weil er auf dem Weg zum Briefkasten von einer Tse-Tse-Fliege
und einem Tiger angefallen wird und jetzt zwei appe Arme hat, wovon er
aber nichts merkt, weil er dafür zu schläfrig ist.

Bis alles wieder repariert ist, ist die Frist abgelaufen, und er kann
den Brief mit seinen Einwendungen daher erst mit drei Wochen
Verspätung einwerfen.

Das war einfach.

Gruß
Carlos

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