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Re: Tapeten und Bodenbeläge entfernen

Von: Carlos Dürschmidt (b0407@duerschmidt.com) [Profil]
Datum: 05.02.2008 21:02
Message-ID: <lufhq31ll7bv8n4rp868ngi5isvpbvfpd8@4ax.com>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Kurt Guenter <nomail@invalid> skrev:

Kurt, ich weiß, daß Du das weißt, aber für jemanden, der das noch
nie gehört hat, könnte es mißverständlich sein, daher eine Anmerkung:

>wenn es in einem Standardvertrag gedruckt drinsteht, dürfte es in der
>Tat ungültig sein. Ein handschriftlicher Zusatz stellt aber eine

Und zwar, weil es eine AGB ist.

>Individualvereinbarung dar, die auch rechtlichen Bestand haben dürfte.

Ein handschriftlicher Zusatz ist oft keine AGB, kann aber eine sein.
Daher wäre es zweckmäßig, den Vertrag mit anderen Verträgen des
Vermieters zu vergleichen, um die AGB-Eigenschaft ggfs. erkennen
zu können.

Gruß
Carlos

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