Re: Tapeten und Bodenbeläge entfernen
Von: Carlos Dürschmidt (b0407@duerschmidt.com) [Profil]
Datum: 05.02.2008 21:02
Message-ID: <lufhq31ll7bv8n4rp868ngi5isvpbvfpd8@4ax.com>
Newsgroup: de.soc.recht.wohnen
Datum: 05.02.2008 21:02
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Kurt Guenter <nomail@invalid> skrev: Kurt, ich weiß, daß Du das weißt, aber für jemanden, der das noch nie gehört hat, könnte es mißverständlich sein, daher eine Anmerkung: >wenn es in einem Standardvertrag gedruckt drinsteht, dürfte es in der >Tat ungültig sein. Ein handschriftlicher Zusatz stellt aber eine Und zwar, weil es eine AGB ist. >Individualvereinbarung dar, die auch rechtlichen Bestand haben dürfte. Ein handschriftlicher Zusatz ist oft keine AGB, kann aber eine sein. Daher wäre es zweckmäßig, den Vertrag mit anderen Verträgen des Vermieters zu vergleichen, um die AGB-Eigenschaft ggfs. erkennen zu können. Gruß Carlos[ Auf dieses Posting antworten ]
