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Re: Schadensersatzforderung Benzinverbrauch

Von: Ulrich Fürst (fuerst.ulrich@web.de) [Profil]
Datum: 07.04.2009 21:13
Message-ID: <49dba5ce$0$31336$9b4e6d93@newsspool4.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr de.soc.recht.misc
Friedrich Ostertag wrote:
> 
> Der Prospektverbrauch wird in einem Fahrzyklus ermittelt (NEFZ), der
> vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Als Faustregel kann gelten, dass bei 
> vorsichtiger, verbrauchsbetonter Fahrweise (mäßig
beschleunigen
, früh
> schalten und nicht über 120 km/h) und einem Einsatzprofil mit nicht
> zu viel Stadtverkehr der NEFZ-Durchschnittsverbrauch knapp erreicht
> wird. Gute Sparfüchse schaffen es auch leicht drunter. Bei forscher
> Fahrweise und hohen Autobahngeschwindigkeiten oder auch bei häufigem
> Kurzstreckenverkehr kann der Verbrauch leicht um Faktor 1,5 bis 2
> ansteigen.

Die Angabe für meinen Astra lag bei 8 - 8,5 Litern. Da muss ich aber
schon elendig heizen um so viel zu verbrauchen; oder sehr schwer
beladen durch die Gegend fahren. Dagegen ist der Verbrauch von 5,6
Litern des Polo bei keiner Fahrweise auch nur annähernd zu erreichen
(vielleicht ginge es mit Tempomat und 80 auf einer gesperrten
Autobahn?).

Insofern ist die Frage des OP m. E. nicht nur berechtigt sondern auch
für alle Käufer interessant, da die Spritangaben der
Hersteller
schlicht völlig daneben sind.

Ulrich


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