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Re: Kann ein Waldgebiet OHNE Strassen Öffentlicher Verkehrsraum sein?

Von: Laurent Wirmer (news@wirmer.de) [Profil]
Datum: 19.08.2008 00:07
Message-ID: <fl7qykd1z2bl$.op08d5ilsrm1.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Am Wed, 25 Jun 2008 10:14:07 +0200 schrieb Christian Schlemmbach:
>
> in einem anderen Forum verfolge ich greade einen "heissen Thread" in dem
> darum geht ob ein Waldgebiet ohne jegliche Straßen, also nur mit Wanderwegen
> oder Pfaden einen Öffentlichen Verkehrsraum im Sinne der STVO darstellt. In
> dem Forum sind einige Leute der Meinung das dies so ist.

Öffentlicher Verkehrsraum liegt vor wenn der Raum entweder:

a) gewidmet ist (meist erkennbar am Straßennamen) oder
b) durch Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit UND der faktischen Benutzung
durch die Öffentlichkeit

zu einem solchen wird.

Beispiel: Bauer A gibt für eine Veranstaltung seine Wiese als Parkraum frei
(Zugänglichkeit) UND viele Leute nutzen das. Jetzt ist diese Wiese durch
die faktische Nutzung öffentlicher Verkehrsraum - sonst nicht.

--
Grüße Laurent Wirmer

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