Re: Klasse B Führerschein
Von: Paul Hink (paul-usenet@hink.name) [Profil]
Datum: 14.08.2008 23:06
Message-ID: <slrnga97j6.2l0.paul-usenet@void.abnormi.de>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Datum: 14.08.2008 23:06
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Ingo Gideon Becker <Usenettrash_bis_Okt2008.4.triskel99@spamgourmet.com> wrote: > Ich meinte es so, dass man nicht in einer Fahrstunde 2 Krieterien der > Sonderfahrten zugleich erfüllen kann. Also Nacht+Autobahn oder Nacht > + Überland. Das geht nicht, weil es so in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung steht. Das war ja einfach. Vermutlich wurde es dort hineingeschrieben, weil man sicherstellen wollte, dass sowohl primär das Verhalten auf Autobahnen oder bei Überlandfahrten als auch primär das Verhalten bei Nacht (und auch dabei übrigens nicht nur innerorts: "Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit [...] mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen") trainiert wird. Ob das sinnvoll ist oder nicht ist eine andere Frage.[ Auf dieses Posting antworten ]
