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Re: Gabelstapler und Bürgersteig

Von: Andreas Cammin (andreas.cammin@krasse-herde.org) [Profil]
Datum: 18.07.2008 15:24
Message-ID: <g5q5ia$9ee$1@aioe.org>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Christian schrieb:

> Moin wissende.

Mal sehen (Staplerschein ist jetzt 4 Monate alt)

> Darf ein innerbetrieblich genutzer Gabelstapler ohne Verkehrszulassung
> (sprich keine Beleuchtung, Blinker, Kennzeichen usw) zum Warenumschlag
> in ein anderes Lager einen Bürgersteig (Srecke etwa 50m) befahren wenn
> dabei keine Personen oder der Verkehr gefärdet sind?

Nein.

Andreas

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