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Gültigkeit von Baus tellenschildern

Von: Thomas Hertel (thomas.hertel@gmx.net) [Profil]
Datum: 03.06.2008 10:35
Message-ID: <svv944hg7hbntk4ltt5b2v2ce6q565i83o@4ax.com>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Derzeit ist an meinem täglichen Arbeitsweg ein Gehweg aufgerissen und
nur noch auf halber Breite nutzbar. Es ist ein reiner Gehweg,
Radfahrer dürfen dort normalerweise auf der Fahrbahn fahren. Nun haben
aber die Bauarbeiter an die Absperrung auf dem Gehweg ein Zeichen 240
gehängt.

2 Fragen dazu
1. Wie verbindlich sind eigentlich temporäre Baustellenschilder;
insbesondere wenn sie offensichtlich unsinnig sind?

2. Prüft die Strassenverkehrsbehörde vorher, was da so an temporären
Schildern aufgestellt wird, oder kann jeder Bauunternehmer hernehmen,
was er gerade meint?

Gruß
Thomas
--
"The opinions expressed herein are subject to change without notice."
Aus einer Studie der Gartner Group

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