Re: Zeichen 240 mit Radfahrer oben?
Von: Guenter Schink (news4.20.tonne11@spamgourmet.com) [Profil]
Datum: 10.06.2008 00:44
Message-ID: <m5cr44hnne4c06k8jr5m5l7c6dpasr6vtb@4ax.com>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Datum: 10.06.2008 00:44
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Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Rupert Haselbeck meinte >ROTFLMAO >Und du erdreistest dich, andere über rechtliche Fragen belehren zu >wollen?! >Es ist schon etwas arg kraß, eine derartige Kombination von >Ahnungslosigkeit und Unverfrorenheit bei jemandem zur Kenntnis nehmen >zu müssen, der mit schöner Regelmäßigkeit, in mehr oder minder >beleidigendem Ton und mehr oder (eher) minder zutreffend, zu >juristischen Fragestellungen antwortet. >Geh besser woanders spielen, mir reicht dein ständiges dummes Geschwafel >mal wieder für einige Zeit... Da ja anscheinend^Wscheinbar Bernd in rechtlichen Dingen keine Ahnung hat und du der große Rechtsmeister bist, wirst du sicher auch gern erklären inwiefern "so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." eine verschuldensunabhängige Haftung (aka Gefährdungshaftung) beschreibt. Gruß Günter[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Rupert Haselbeck (10.06.2008 07:26)
- Bernd aus Röthenbach (10.06.2008 16:37)
- news.hispeed.ch (11.06.2008 16:29)
- Bernd aus Röthenbach (11.06.2008 17:19)
- news.hispeed.ch (11.06.2008 19:16)
- Norbert Lack (11.06.2008 21:20)
- Guenter Schink (10.06.2008 23:38)
