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Re: Zeichen 240 mit Radfahrer oben?

Von: Guenter Schink (news4.20.tonne11@spamgourmet.com) [Profil]
Datum: 10.06.2008 00:44
Message-ID: <m5cr44hnne4c06k8jr5m5l7c6dpasr6vtb@4ax.com>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Rupert Haselbeck meinte


>ROTFLMAO
>Und du erdreistest dich, andere über rechtliche Fragen belehren zu
>wollen?!
>Es ist schon etwas arg kraß, eine derartige Kombination von
>Ahnungslosigkeit und Unverfrorenheit bei jemandem zur Kenntnis nehmen
>zu müssen, der mit schöner Regelmäßigkeit, in mehr oder minder
>beleidigendem Ton und mehr oder (eher) minder zutreffend, zu
>juristischen Fragestellungen antwortet.
>Geh besser woanders spielen, mir reicht dein ständiges dummes Geschwafel
>mal wieder für einige Zeit...

Da ja anscheinend^Wscheinbar Bernd in rechtlichen Dingen keine Ahnung
hat und du der große Rechtsmeister bist, wirst du sicher auch gern
erklären inwiefern "so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der
Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder
mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus
entstehenden Schaden zu ersetzen." eine verschuldensunabhängige
Haftung (aka Gefährdungshaftung) beschreibt.

Gruß Günter

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