Re: Zeichen 240 mit Radfahrer oben?
Von: Joachim Parsch (sm@bunuel.franken.de) [Profil]
Datum: 06.06.2008 07:35
Message-ID: <4848CCA2.65FA4E3B@bunuel.franken.de>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Datum: 06.06.2008 07:35
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Lars Krieger schrieb: > > Joachim Parsch schrieb: > > > Einen sehr häufigen Verstoß der Autofahrer (viel häufiger > > als Falschparken, oder Rotlichtverstöße von Radfahrern) hast > > du nicht erwähnt: Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes. > > Gerade bei dichtem Verkehr kann man die gesetzlich vorgeschriebenen > Abstände gar nicht einhalten. Irgendwer zieht dann immer dazwischen. Und > der Abstand hat sich mehr als halbiert. Stellt man den vorgeschriebenen > Abstand wieder her, zieht der nächste rein. Das trifft allenfalls auf Straßen, die mehr als einen Fahrstreifen pro Richtung haben, zu. Und da auch nicht auf alle, auf der rechten Autobahnspur ist das Abstand halten auch im dichten Verkehr kein Problem. Aber der häufigere Fall ist sowieso, daß es nur einen Richtungsfahrstreifen gibt, und auch dort wird konsequent zu dicht aufgefahren. Gründe, Ausreden, sonstwas für Verkehrsverstöße gibt's immer, sonst würden die Leute sie nicht begehen. Mir geht's hier nur darum, aufzuzeigen, daß sich Autofahrer um keinen Deut besser an Regeln halten als Radfahrer. Wäre auch verwunderlich, sind ja die gleichen Menschen. > Kann man imo sogar schon daran sehen, daß der Bußgeldkatalog erst zum > Tragen kommt, wenn der Mindestabstand um mehr als die Hälfte > unterschritten wird. Das liegt vermutlich eher daran, daß der Verstoß eher schwer nachzuweisen und zu ahnden ist. Gruß Joachim[ Auf dieses Posting antworten ]
