Zurückziehen einer Unfallmeldung möglich
Von: Heiko Adams (heiko.adams@gmx.de) [Profil]
Datum: 16.06.2008 19:10
Message-ID: <1213636257.3198.53.camel@Ostfriesland>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Datum: 16.06.2008 19:10
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Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Hallo, folgender Sachverhalt: Mitte Dezember letzten Jahres bin ich beim rückwärts Ausparken (c a 5 Km/h schnell) aus einer Parklücke vor einer Apotheke mit einer städtischen Ruhebank leicht kollidiert. Erschwerend kam hinzu, das zwischen dem Parkplatz und der Ruhebank nur ca 3 Meter Platz sind. An meinem Auto war lediglich das Glas des linken Hecklichts beschädigt und die Ruhebank hatte soweit ich das im Dunkeln beurteilen konnten nur einen Lackschaden davongetragen. Als ehrlicher Mensch habe ich den Unfall der Polizei gemeldet. Womit die Sache für mich erledigt war, da ich seit dem nichts von der Stadt gehört habe. Nun lag jedoch Ende der letzten Woche eine Kostenanforderung der Stadt über 340 Euro (Ab- und Aufbau der Bank sowie Austausch und Entsorgung der Bankfüße) in meinem Briefkasten. Wie aus der Kostenanforderun g hervorgeht, wurde die Bank aber erst mehr als 4 Wochen nach dem Unfall repariert. Gut möglich, das in der Zwischenzeit noch andere Leute mit der Bank kollidiert sind. Könnte ich jetzt meine Unfallmeldung mit der Begründung, das ich nach so langer Zeit nicht mehr sicher bin, den in Rechnung gestellten Schaden verursacht zu haben, zurückziehen oder muss ich mir diese Unverschämtheit der Stadt gefallen lassen? Mir geht es nicht darum, mich um die Rechnung zu drücken. Ich zweifle jedoch stark, das ich den in Rechnung gestellten Schaden verursacht habe. Gruß -- Heiko Adams <heiko.adams@gmx.de>[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Ralf Holger (16.06.2008 21:32)
- Wolfgang Fieg (17.06.2008 12:21)
- Rupert Haselbeck (17.06.2008 22:59)
- Ulf Primus (19.06.2008 12:02)
