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Zurückziehen einer Unfallmeldung möglich

Von: Heiko Adams (heiko.adams@gmx.de) [Profil]
Datum: 16.06.2008 19:10
Message-ID: <1213636257.3198.53.camel@Ostfriesland>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Mitte Dezember letzten Jahres bin ich beim rückwärts
Ausparken (c
a 5
Km/h schnell) aus einer Parklücke vor einer Apotheke mit einer
städtischen Ruhebank leicht kollidiert. Erschwerend kam hinzu, das
zwischen dem Parkplatz und der Ruhebank nur ca 3 Meter Platz sind.

An meinem Auto war lediglich das Glas des linken Hecklichts beschädigt
und die Ruhebank hatte soweit ich das im Dunkeln beurteilen konnten nur
einen Lackschaden davongetragen. Als ehrlicher Mensch habe ich den
Unfall der Polizei gemeldet. Womit die Sache für mich erledigt war, da
ich seit dem nichts von der Stadt gehört habe.

Nun lag jedoch Ende der letzten Woche eine Kostenanforderung der Stadt
über 340 Euro (Ab- und Aufbau der Bank sowie Austausch und Entsorgung
der Bankfüße) in meinem Briefkasten. Wie aus der Kostenanforderun
g
hervorgeht, wurde die Bank aber erst mehr als 4 Wochen nach dem Unfall
repariert. Gut möglich, das in der Zwischenzeit noch andere Leute mit
der Bank kollidiert sind.

Könnte ich jetzt meine Unfallmeldung mit der Begründung, das
ich
nach so
langer Zeit nicht mehr sicher bin, den in Rechnung gestellten Schaden
verursacht zu haben, zurückziehen oder muss ich mir diese
Unverschämtheit der Stadt gefallen lassen?
Mir geht es nicht darum, mich um die Rechnung zu drücken. Ich zweifle
jedoch stark, das ich den in Rechnung gestellten Schaden verursacht
habe.

Gruß
--
Heiko Adams <heiko.adams@gmx.de>


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