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Parken ausserhalb Markierungen

Von: Sabine Sauer (sabinesauer@web.de) [Profil]
Datum: 25.06.2008 19:33
Message-ID: <g3tvhn$n91$1@online.de>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Sorry erst mal, mir ist kein blöderer Titel eingefallen um die Situation zu
beschreiben.

In unseren Strassen (Zone 30) sind seit neuestem Parkbuchten (eigentlich
Parkbuchtpäärchen) mit weissen Linien auf der Strasse eingezeichnet. Was das
soll weis der liebe Gott, angeblich irgendwas mit Verkehrsberuhigung.

Jetzt gibts aber folgende Situation.

An einer der Strassen, die ca 100m lang ist, sind "wahllos" an einer Stelle
ein bzw zwei "Parkbuchten"
auf EINER Seite eingezeichnet worden. ca 50m weiter 2 auf der anderen Seite.
Bisher haben alle geparkt wo sie halt gerade wollten. (Und machen das
eigentlich immer noch)

Genau gegenüber der eingezeichneten Parkbuchtpäärchen wohnt jedoch ein
etwas
"oberlehreriger" Verkehsteilnehmer, der jetzt immer genau vor seinem Haus
parkt, so dass zwischen den eingezeichneten Parkbuchten auf der anderen
Seite und seinem Auto, das (zumindest vor der Mal-Aktion der Gemeinde)
eigentlich erst mal grundsätzlich richtig geparkt war, und dem
"Aussenstreifen" der gegeüber eingezeichneten Parkbucht maximal knapp 2m
Luft sind. Da gegenüber in der "Bucht" i.d.R. niemand parkt stört das
nicht
weiter.


Daher 3 Fragen:

1. Was würde jetzt passieren, wenn jetzt jemand kommt und völlig
"richtig"
innerhalb der eingezeichneten "Parkbucht" gegenüber parkt und somit kaum
mehr ein anderes KFZ und sicher kein LKW durchkommen würde? Der, der in
einer offiziellen eingezeichneten  Parkbucht parkt kann doch kaum "falsch"
parken?

2. Bzw ist der "Wildparker" eigentlich zur Nutzung der eingezeichneten
Parkbuchten verpflichtet? (Noch dazu wo die gegenüber sind?)

Es sind keinerlei Schilder von wegen "Parken nur in zugelassenen Flächen"
etc. da.

3. Muss der Buchtbenutzer eigentlich grundsätzllich genau in seiner
eingezeichneten Bucht parken oder kann er sich z.B auf den Trennstrich
zwischen beiden Buchten hinstellen? Oder kann er sich z.B einfach VOR oder
NACH die "willkürlich" eingezeichnetet Bucht stellen? Parkverbot gibts ja
keins?

und eine 4te. wozu in aller Welt verschwendet man für sowas Farbe?

Parkprobleme gabs bisher fast nie, da die Strasse lang genug ist nur
manchmal etwas gekurve, weil der Oberlehrer gerne durch geschicktes
taktiererisches Parken "den Verkehrsfluss verlangsamt" was jetzt in der Zone
30 auch nicht der Beinbruch ist.

mfg

SS



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