Parken ausserhalb Markierungen
Von: Sabine Sauer (sabinesauer@web.de) [Profil]
Datum: 25.06.2008 19:33
Message-ID: <g3tvhn$n91$1@online.de>
Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Datum: 25.06.2008 19:33
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Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr
Sorry erst mal, mir ist kein blöderer Titel eingefallen um die Situation zu beschreiben. In unseren Strassen (Zone 30) sind seit neuestem Parkbuchten (eigentlich Parkbuchtpäärchen) mit weissen Linien auf der Strasse eingezeichnet. Was das soll weis der liebe Gott, angeblich irgendwas mit Verkehrsberuhigung. Jetzt gibts aber folgende Situation. An einer der Strassen, die ca 100m lang ist, sind "wahllos" an einer Stelle ein bzw zwei "Parkbuchten" auf EINER Seite eingezeichnet worden. ca 50m weiter 2 auf der anderen Seite. Bisher haben alle geparkt wo sie halt gerade wollten. (Und machen das eigentlich immer noch) Genau gegenüber der eingezeichneten Parkbuchtpäärchen wohnt jedoch ein etwas "oberlehreriger" Verkehsteilnehmer, der jetzt immer genau vor seinem Haus parkt, so dass zwischen den eingezeichneten Parkbuchten auf der anderen Seite und seinem Auto, das (zumindest vor der Mal-Aktion der Gemeinde) eigentlich erst mal grundsätzlich richtig geparkt war, und dem "Aussenstreifen" der gegeüber eingezeichneten Parkbucht maximal knapp 2m Luft sind. Da gegenüber in der "Bucht" i.d.R. niemand parkt stört das nicht weiter. Daher 3 Fragen: 1. Was würde jetzt passieren, wenn jetzt jemand kommt und völlig "richtig" innerhalb der eingezeichneten "Parkbucht" gegenüber parkt und somit kaum mehr ein anderes KFZ und sicher kein LKW durchkommen würde? Der, der in einer offiziellen eingezeichneten Parkbucht parkt kann doch kaum "falsch" parken? 2. Bzw ist der "Wildparker" eigentlich zur Nutzung der eingezeichneten Parkbuchten verpflichtet? (Noch dazu wo die gegenüber sind?) Es sind keinerlei Schilder von wegen "Parken nur in zugelassenen Flächen" etc. da. 3. Muss der Buchtbenutzer eigentlich grundsätzllich genau in seiner eingezeichneten Bucht parken oder kann er sich z.B auf den Trennstrich zwischen beiden Buchten hinstellen? Oder kann er sich z.B einfach VOR oder NACH die "willkürlich" eingezeichnetet Bucht stellen? Parkverbot gibts ja keins? und eine 4te. wozu in aller Welt verschwendet man für sowas Farbe? Parkprobleme gabs bisher fast nie, da die Strasse lang genug ist nur manchmal etwas gekurve, weil der Oberlehrer gerne durch geschicktes taktiererisches Parken "den Verkehrsfluss verlangsamt" was jetzt in der Zone 30 auch nicht der Beinbruch ist. mfg SS[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Hans Beiger (25.06.2008 20:26)
- Henning Koch (25.06.2008 21:32)
- Bernd aus Röthenbach (26.06.2008 23:08)
- Henning Koch (27.06.2008 18:47)
- Bernd aus Röthenbach (28.06.2008 10:57)
- Henning Koch (29.06.2008 14:44)
- Bernd aus Röthenbach (01.07.2008 16:28)
- Henning Koch (01.07.2008 18:42)
- Bernd aus Röthenbach (01.07.2008 23:34)
- Bernd aus Röthenbach (26.06.2008 23:04)
- Sabine Sauer (29.06.2008 10:42)
- Johann Mayerwieser (29.06.2008 13:35)
- Sabine Sauer (29.06.2008 14:41)
- Rupert Haselbeck (29.06.2008 17:12)
