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Re: Notwehr, Notwehrexzess oder Totschlag?

Von: Ralf . K u s m i e r z (me@privacy.invalid) [Profil]
Datum: 07.11.2009 14:03
Message-ID: <7ll9h2F3f086mU1@mid.uni-berlin.de>
Newsgroup: de.soc.recht.strafrecht
X-No-Archive: Yes

begin  quoting, Thomas Hochstein schrieb:

>> Die sehe ich nicht, denn auch das Niederschlagen eines Angreifers zieht
>> zwangsweise eigene Verletzungen nach sich, die nicht hingenommen werden
>> müssen.
> Dann sind wir da schlicht anderer Ansicht. Unter Berücksichtigung der
> von Dir selbst angeführten Grundrechte auf Leben und körperliche
> Unversehrtheit halte ich es für nicht vertretbar, einen Menschen zu
> töten, obwohl das nicht nötig ist, nur um bei einem Schlag drohende
> eigenen Verletzungen (eher marginaler Art) zu verhindern.

Wer garantiert dem Angegriffenen (zur Terminologie: Das war der, der
sich mit dem Messer gewehrt hat), daß das "mildere Mittel" für ihn
nur
"eigene Verletzungen (eher marginaler Art)" zur Folge hat, wenn da
zwei hackedicht Besoffene aufeinandertreffen, von denen der Angreifer
ein gefährlicher Psychopath ("Was guckst du") ist, der in
Sicherungsverwahrung gehört?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus

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