AW: Religioes motivierte Beschneidung an Jungen
Von: Turan Fettahoglu (turan.fe@t-online.de) [Profil]
Datum: 29.06.2008 21:11
Message-ID: <g48mon$veo$1@svr7.m-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.strafrecht
Datum: 29.06.2008 21:11
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Newsgroup: de.soc.recht.strafrecht
> zu dieser Fragestellung gibt es jetzt > in MedR 2008, 268 (Mai-Heft) einen Beitrag von Putzke, der nicht > medizinisch indizierte, sondern nur religiös begründete Beschneidungen > an nicht einwilligungsfähigen Kindern für *grundsätzlich* nicht durch > die Eltern einwilligungsfähig hält, auch dann nicht, wenn diese lege > artis durch einen Arzt in einer Klinik vorgenommen würden. "Grundsätzlich" heißt auf Juristisch: es kann Ausnahmefälle geben. Ich tippe darauf, dass es sich dabei um eine Mindermeinung handelt, da das Schwanzerl-Stutzen nicht nur im Islam, sondern auch im Judentum Routine ist. Die Religionsfreiheit hat in Deutschland Verfassungsrang, die lässt sich nur mit großen juristischen Klimmzügen umgehen. Bei Beschneidung von Mädchen schaut es anders aus - wer das macht, gehört sich eingesperrt.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Jens Müller (29.06.2008 23:13)
