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Re: Skonto bei Gutschriften

Von: Soeren Wollschlaeger (s.wollschlaeger@gmx.net) [Profil]
Datum: 29.01.2007 19:22
Message-ID: <1ncq5vkf95zby$.18ilmwqfsp8g4$.dlg@40tude.net>
Newsgroup: de.soc.recht.steuern+buchfuehrung
Hallo,

Am Mon, 29 Jan 2007 18:38:31 +0100 schrieb Matthias Kryn:
> Soeren Wollschlaeger schrieb:
>>
>> Gibt es evtl. eine Regelung für den Fall, dass nichts
>> vereinbart wurde? In dem diesem Beispiel wird angenommen,
>> dass dem kaufenden Unternehmen ein Rückgaberecht eingeräumt
>> wurde.
>
> Unter welchen Bedingungen?

Jederzeit uneingeschränkte Rückgabe für unbenutzte Ware - ohne andere
Abmachungen. Speziell ohne Abmachungen, ob das gezogene Skonto auch von der
Gutschrift abgezogen wird oder nicht.

Grüße

Sören

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