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OLG-Urteil ist eine Mindermeinung?

Von: Martin Dietrich (mdietrich112@gmx.invalid) [Profil]
Datum: 08.10.2008 18:51
Message-ID: <gciofe$hr8$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Hallo NG,

da kann man ja den Glauben an Recht und Gesetz in der Verwaltung verlieren!

Sachlage:
mit Beschluss vom 16.12.06 hat das OLG München (Az.: 31 Wx 84/06) (siehe
auch http://tinyurl.com/3osydx) festgestellt, dass das "g" bei der gGmbH
nicht zulässig ist.

Im Jahr 2007 gründet eine Verwaltung eine gGmbH welche durch das
Registergericht auch so (mit dem Zusatz"g") im Handelsregister eingetragen
wurde.

Eine Anfrage über den Kreistag an den Landrat erbrachte folgende
Rückantwort:
"Das OLG München vertritt eine absolute Mindermeinung. Der Rest der Republik
und insbesondere auch das für uns zuständige Registergericht teilen die
dortige Rechtsauffassung ausdrücklich nicht".

Also wenn ein OLG mal wieder einen Beschluß/ein Urteil fällt, dann kann man
mit der vorstehenden Aussage weiter _entgegen_ dem Beschluß / Urteil
handeln, weil es ja eine Mindermeinung ist / sein kann/könnte!.

Fragen:
- wie ist die Aussage des Landrates jetzt wirklich zu werten?
- hat das Registergericht mit der Eintragung richtig oder falsch gehandelt?
Auswirkungen?

Martin


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