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Re: Bier/Getränkebörse - erlaubt?

Von: Naris Lorien (naris.lorien@gmx.de) [Profil]
Datum: 05.10.2008 20:21
Message-ID: <48e905d0$0$6579$9b4e6d93@newsspool4.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
"Lars Friedrich" <sofortloeschung@nurfuerspam.de> schrieb im Newsbeitrag

> Bei einem Preisaushang vor dem Lokal hätte ich Schwierigkeiten, da
> wirklich unlauteren Wettbewerb zu sehen, da der "Lock-Radius" doch sehr
> begrenzt ist. Ein Anrecht auf diesen Preis hast du allerdings in keinem
> Fall.

Ähm - wieso nicht?

Ziel vom Preisaushang ist zu informieren und eben dieser ist auch
vorgeschrieben.

Siehe auch S.37 oben:
http://www.pfalz.ihk24.de/produktmarken/starthilfe/pruefung/anhaengsel/Gaststaette_akutell
.PDF

oder:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gastst%C3%A4ttenrecht bzw. die
Preisangabenverordnung.


Was soll also ein Preisaushang wenn dieser falsch oder ungültig sein darf?

Tankstelle darf auch ander Kasse keine höheren Preise als außen haben.
Oder die Preise anheben wenn die Brühe im Tank ist.


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