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Re: Frage Verkauf und Rückerstattung

Von: Stefan Schmitz (ss32@gmx.de) [Profil]
Datum: 10.10.2008 20:23
Message-ID: <8b89256a-977e-4818-a67d-3d86cec1a8e3@d70g2000hsc.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
On 10 Okt., 19:55, Jens Engberding <deela...@gmx.net> wrote:

> Komisch. Ich dachte bislang, dass Gewährleistungsansprüche nur gelten
d
> gemacht werden können, wenn die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft w
ar.
> Dies war sie hier aber eindeutig nicht

Natürlich war sie das.
Warum sonst hätte der Amazon-Verkäufer das Geld ohne zu murren
erstatten sollen?
Das Problem ist allerdings, dass er die Ansprüche nicht demjenigen
gewährt hat, der sie verlangt hat, sondern seinem ursprünglichen
Käufer.

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