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Re: Bier/Getränkebörse - erlaubt?

Von: Naris Lorien (naris.lorien@gmx.de) [Profil]
Datum: 06.10.2008 15:41
Message-ID: <48ea15b3$0$28905$9b4e6d93@newsspool1.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
"Holger Pollmann" <hihp@uboot.com> schrieb im Newsbeitrag

>> Naja ... wenn der Wirt auch no so dreist ist die höheren Preise
>> einzuklagen, dann hilft vor Gericht so was schon deutlich ...
>
> Nein, das hilft vor Gericht gar nicht. Wenn der Kunde das vor Gericht
> einwendet, sagt das Gericht "daß der Wirt ordnungswidrig gehandelt hat,
> ist für die Frage, ob der höhere Preis wirksam vereinbart wurde, nicht
> von Bedeutung".

Und ob.

Der Anspruch will belegt und begründet werden.
Wenn dem gegenüber Ordnungswidrigkeiten oder gar Anzeigen insbesondere der
Preisgestaltung bzw. Aushang vorliegen, füttert der Wirt nur sein Anwalt.


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