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Re: Was nicht im Kaufvertrag steht

Von: Rupert Haselbeck (mein-rest-muell@gmx.de) [Profil]
Datum: 13.07.2008 23:20
Message-ID: <r58qk5-hht.ln1@gw.haselbeck-net.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Marion Scheffels schrieb:

> *g* In der Regel lasse ich die Abholung ja zu. Wenn der K nicht
> übermäßig stört...

Wie großzügig!

> Nur fürchte ich in der Hinsicht, an einen Blöden zu geraten, der 
mir
> mit irgendeinem Rechtskram seinen Besuch aufzwingen will, obwohl ich
> Gründe habe, ihn nicht sehen zu wollen.

Es mag durchaus sein, daß es auch für dich vorteilhaft ist, wenn de
r
Kunde die Ware noch in deinen Geschäftsräumen sehen kann. So sparst
du
dir womöglich die Kosten der Rückabwicklung, wenn der "Blöde" ers
t dann
die Ware sieht, wenn er sie zu Hause ausgepackt hat.
Nach deinen Worten scheinst du ja gute Gründe zu haben, darauf bedach
t
zu sein, daß die Kunden die erworbene Ware nicht gar zu früh zu seh
en
bekommen...

MfG
Rupert

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