Re: Was nicht im Kaufvertrag steht
Von: Rupert Haselbeck (mein-rest-muell@gmx.de) [Profil]
Datum: 13.07.2008 23:20
Message-ID: <r58qk5-hht.ln1@gw.haselbeck-net.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 13.07.2008 23:20
Message-ID: <r58qk5-hht.ln1@gw.haselbeck-net.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Marion Scheffels schrieb: > *g* In der Regel lasse ich die Abholung ja zu. Wenn der K nicht > übermäßig stört... Wie großzügig! > Nur fürchte ich in der Hinsicht, an einen Blöden zu geraten, der mir > mit irgendeinem Rechtskram seinen Besuch aufzwingen will, obwohl ich > Gründe habe, ihn nicht sehen zu wollen. Es mag durchaus sein, daß es auch für dich vorteilhaft ist, wenn de r Kunde die Ware noch in deinen Geschäftsräumen sehen kann. So sparst du dir womöglich die Kosten der Rückabwicklung, wenn der "Blöde" ers t dann die Ware sieht, wenn er sie zu Hause ausgepackt hat. Nach deinen Worten scheinst du ja gute Gründe zu haben, darauf bedach t zu sein, daß die Kunden die erworbene Ware nicht gar zu früh zu seh en bekommen... MfG Rupert[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Marion Scheffels (14.07.2008 12:29)
- Martin Bienwald (18.07.2008 14:27)
- Stefan Schmitz (18.07.2008 18:31)
- Marion Scheffels (19.07.2008 14:24)
