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Re: Zutritt zur Wohnung einer Verstorbenen

Von: Christian E. Naundorf (e.naundorf@gmx.net) [Profil]
Datum: 18.07.2008 09:07
Message-ID: <g5pffv$1r5$1@online.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Volker darkon Riehl schrieb:
> Harald Hengel <raldo-nospam@freenet.de> wrote:
>
>> Oder anders, die Verwandten schlagen alle die Erbschaft aus, sind aber
>> zahlungsfähig.
>> Können sie vom Erben, dem Staat, Bestattungskosten zurückverlangen?
>
> Wenn die Verwandten die Beerdigung übernehmen und keine Erbmasse
> vorhanden ist, dann müssen sie auch dafür bezahlen.
> Wenn sie die Beerdigung vom Amt machen lassen, dann zahlt das Amt.

... und versucht sich das Geld von den Verwandten wiederzuholen. Genau.

--
Dr. Christian E. Naundorf   alias   CEN

"So spricht der Herr: Das Recht ströme wie Wasser
und Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach!" (Amos 5, 24)

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