Re: Zutritt zur Wohnung einer Verstorbenen
Von: Christian E. Naundorf (e.naundorf@gmx.net) [Profil]
Datum: 18.07.2008 09:07
Message-ID: <g5pffv$1r5$1@online.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
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Volker darkon Riehl schrieb: > Harald Hengel <raldo-nospam@freenet.de> wrote: > >> Oder anders, die Verwandten schlagen alle die Erbschaft aus, sind aber >> zahlungsfähig. >> Können sie vom Erben, dem Staat, Bestattungskosten zurückverlangen? > > Wenn die Verwandten die Beerdigung übernehmen und keine Erbmasse > vorhanden ist, dann müssen sie auch dafür bezahlen. > Wenn sie die Beerdigung vom Amt machen lassen, dann zahlt das Amt. ... und versucht sich das Geld von den Verwandten wiederzuholen. Genau. -- Dr. Christian E. Naundorf alias CEN "So spricht der Herr: Das Recht ströme wie Wasser und Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach!" (Amos 5, 24)[ Auf dieses Posting antworten ]
