Re: Schadensersatzpflicht, Termine
Datum: 04.07.2008 22:40
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Newsgroup: de.soc.recht.misc
helmut_w <no.spam@invalid> schrieb: Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname) einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt in dsr* vielen als unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein Posting gar nicht bekommen haben. Trage dann doch bitte auch noch eine gültige Antwort-eMailadresse ein. > Ich habe da 'mal in meinem leider schon etwas > älterem BGB geblättert und § 823 und § 833 > gefunden. BGB gibt's auch online, z.B. unter <http://dejure.org/> > Da steht zwar drin, dass der Schädi- ger zum Schadensersatz > verpflichtet ist, aller- dings nicht in welchem Zeitrahmen. § 271 I BGB: sofort. > Ich vermute 'mal, dass ein angemessener Termin > zur Rückzahlung ein Monat ist. (oder nicht?) Ich würde sagen, eine Zahlung kann man auch in einer Woche erbringen. -- ( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr ) "Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Brein (04.07.2008 23:10)
