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Re: Schadensersatzpflicht, Termine

X-FaceVon: Holger Pollmann (hihp@uboot.com) [Profil]
Datum: 04.07.2008 22:40
Message-ID: <6d7g6dF16sblU3@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
helmut_w <no.spam@invalid> schrieb:

Würde es dir was ausmachen, da oben deinen Realnamen (Vor- und Zuname)
einzutragen? Seinen Realnamen nicht zu verwenden gilt in dsr* vielen als
unhöflich, und viele filtern auf Realnamen und werden darum dein Posting
gar nicht bekommen haben. Trage dann doch bitte auch noch eine gültige
Antwort-eMailadresse ein.

> Ich habe da 'mal in meinem leider schon etwas
> älterem BGB geblättert und § 823 und § 833
> gefunden.

BGB gibt's auch online, z.B. unter
<http://dejure.org/>

> Da steht zwar drin, dass der Schädi- ger zum Schadensersatz
> verpflichtet ist, aller- dings nicht in welchem Zeitrahmen.

§ 271 I BGB: sofort.

> Ich vermute 'mal, dass ein angemessener Termin
> zur Rückzahlung ein Monat ist. (oder nicht?)

Ich würde sagen, eine Zahlung kann man auch in einer Woche erbringen.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

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