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Re: Strafe für Nichterscheinen bei Zeugen aussage

Von: Christian E. Naundorf (e.naundorf@gmx.net) [Profil]
Datum: 10.07.2008 08:47
Message-ID: <g54b9d$fdu$1@online.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Henning Koch schrieb:
> On Wed, 09 Jul 2008 00:04:24 +0200, Rupert Haselbeck wrote:
>
>>> Was die Justiz endlos an Kosten einsparen könnte, wenn solche Helden
>>> von vornherein darauf verzichten würden, Anzeige zu erstatten, mag ich
>>> gar nicht ausrechnen. Wär' es vielleicht mal möglich, sich das
>>> _vorher_ zu überlegen?
>> "Aber ich will doch nur, daß der eingesperrt wird. Da muß doch
keiner
>> wissen, daß ich den angezeigt hab. Am Ende kuckt der mich noch böse
an"
>
> viele wollen auch einfach nur ihr Geld zurück...

Genau das. Und dann sollte in den einschlägigen Foren auch verdammt noch
mal dick, fett und breit in der FAQ drinstehen und jeden zweiten Tag
wieder gepostet werden, dass eine Strafanzeige NICHT dazu verhilft, sein
Geld wiederzubekommen. Ausnahmen vorhanden, aber so selten, dass sie der
Erwähnung nicht wert sind.


--
Dr. Christian E. Naundorf   alias   CEN

"So spricht der Herr: Das Recht ströme wie Wasser
und Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach!" (Amos 5, 24)

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