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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, privater Verk äufer

X-FaceVon: Holger Pollmann (hihp@uboot.com) [Profil]
Datum: 04.07.2008 19:46
Message-ID: <6d760iF16sblU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
darkon@gmx.de (Volker "darkon" Riehl) schrieb:

>>> Dabei kann auch die bis zu 10 Werktagen dauern.
>>
>> Kann.
>>
>> Darf aber nicht.
>
> Das steht bitte wo?
> Du bist doch der Staranwalt hier, dann nenne doch mal bitte die
> Paragraphen in denen eine maximale Dauer von Überweisungen
> angegeben ist.

Ich bin kein Anwalt, behaupte das bitte nicht.

Um auf deine Bitte zurückzukommen, cf. § 676a II BGB.

Und bevor du ankommst mit "im Vertrag könnte ja sonstwas stehen", lies
bitte noch die §§ 676c III und 307 BGB dazu.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

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