Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, privater Verk äufer
Datum: 04.07.2008 15:35
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Newsgroup: de.soc.recht.misc
darkon@gmx.de (Volker "darkon" Riehl) schrieb: > Leider gibt es mehr als genug Leute, die der Meinung sind, daß eine > Online-Überweisung sofort auf dem anderen Konto gut geschrieben wird. > Dabei kann auch die bis zu 10 Werktagen dauern. Kann. Darf aber nicht. > Wenn der Verkäufer nun eine Frist von 3-4 Tagen setzt, ist es nicht > zwangsläufig die Schuld des Käufers wenn das Geld erst am 6. Tag > eintrifft. Wenn da kein langes Wochenende samt Feiertagen zwischen liegt, fällt es in die Sphäre des Käufers, weil er seine Bank nicht dazu kriegt, sich an ihren Vertrag zu halten. -- ( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr ) "Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Darkon (Volker Riehl) (04.07.2008 18:42)
- Holger Lembke (04.07.2008 19:04)
- Holger Pollmann (04.07.2008 19:46)
- Darkon (Volker Riehl) (05.07.2008 00:23)
- Christopher Creutzig (05.07.2008 23:44)
- Felltraeger (06.07.2008 16:43)
- Ilka Borchers (07.07.2008 07:15)
- Mara Solak (07.07.2008 13:10)
- . (07.07.2008 21:44)
