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Re: Rücktritt vom Kaufvertrag, privater Verk äufer

X-FaceVon: Holger Pollmann (hihp@uboot.com) [Profil]
Datum: 04.07.2008 15:35
Message-ID: <6d6n8uF135piU8@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
darkon@gmx.de (Volker "darkon" Riehl) schrieb:

> Leider gibt es mehr als genug Leute, die der Meinung sind, daß eine
> Online-Überweisung sofort auf dem anderen Konto gut geschrieben wird.
> Dabei kann auch die bis zu 10 Werktagen dauern.

Kann.

Darf aber nicht.

> Wenn der Verkäufer nun eine Frist von 3-4 Tagen setzt, ist es nicht
> zwangsläufig die Schuld des Käufers wenn das Geld erst am 6. Tag
> eintrifft.

Wenn da kein langes Wochenende samt Feiertagen zwischen liegt, fällt es
in die Sphäre des Käufers, weil er seine Bank nicht dazu kriegt, sich an
ihren Vertrag zu halten.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

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