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Re: Private Kasse vorgeben

Von: Thomas Hochstein (thh@inter.net) [Profil]
Datum: 16.07.2008 20:39
Message-ID: <dsrm.0807162039.2799@thorondor.akallabeth.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Andreas Viehrig schrieb:

>> Ich bin Privatpatient, zahle mehr als die Kassenpatienten, ...
>
> Wer's glaubt...
>
> Nicht Du zahlst, sondern Deine Versicherung. Das ist also mal Pkt. 1.

Du irrst. *Er* bezahlt. Es mag sein, daß er sich das von seiner
Versicherung erstatten läßt, aber im Unterschied zum System der
gesetzlichen Versicherung (GKV) besteht das Vertragsverhältnis in
diesem Fall nur zwischen Arzt und Patient. Der eine behandelt, der
andere muß bezahlen - übrigens unabhängig davon, ob und wann seine
Versicherung ihm die Kosten erstattet. Im System der GKV hat der
Versicherte einen Anspruch gegen seine Versicherung auf Behandlung,
die diese durch den Kassenarzt erfüllt; die Versicherung zahlt dann
auch direkt an den Arzt.

> Und Privatpatient bist Du, weil Du *weniger* Beitrag zahlst, als Du in der
> gesetzlichen zahlen würdest. Das war also die 2. Lüge.

Den Arzt interessiert - mit Recht - nur bedingt, was sein Patient an
eine Versicherung zahlt. Er sieht, was der Patient ihm zahlt
respektive was er für die Behandlung des Patienten von der KV erhält.
Und insoweit trifft die Darstellung Deines Vorredners zu.

-thh
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