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Abmahnung

Von: Franz Heilmeier (franz8@gmx.at) [Profil]
Datum: 10.07.2008 11:12
Message-ID: <6dm22rF3655sU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Hallo,

bin, wie vor längerer Zeit hier schon berichtet, Opfer eines Abmahners geworden.
Ich hatte auf meiner Webseite nur den Nachnamen angegeben.
Ein Typ, der 1000 Kilometer von mir weg seine Firma hat, behauptet,
dadurch im Wettbewerb erheblich beeinträchtigt zu sein.
Danke für den Tipp damals in dieser Gruppe zu diesem Link:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/07/31/olg-brandenburg-keine-abmahnung-bei-unvollstae
ndigen-geschaefts-e-mails/

Wie auch immer, der Typ gibt nicht auf.
Nach meinem Einspruch gegen den Mahnbescheid (um seine Anwaltskosten),
kam nun ein Brief von Gericht. Ich habe schriftlich Stellung dazu bezogen.
Nun kam heute eine Ladung vom Gericht.
Das Interessante dabei: Es steht unter anderem darin, dass das Gericht
Bedenken hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit habe. Zuständig
dürfte das
Amtsgericht in meinem Ort sein, steht da.

Wie kann das sein, dass das Gericht selber nichtmal weiß, ob es zuständig ist?
Was, wenn nicht? Kann ich dann Einspruch erheben?
Wie finde ich heraus, wer zuständig ist? (Habe bei meinem Gericht schon
angerufen, da ist heute niemand hier).
Was meint ihr?

Grüße,
Franz





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