Re: was sind für ein Amt "entsprechende Belege"
Von: Pascal Meister (startto@writeme.com) [Profil]
Datum: 28.06.2008 12:18
Message-ID: <4bc29$48660fed$54499c57$22295@news.hispeed.ch>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 28.06.2008 12:18
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"Gunther Spalke" <ident@mail.invalid> schrieb im Newsbeitrag news:g45254$9dv$1@online.de... > wenn ein Amt bzgl. Haushaltsausgaben (Versicherung, > Miete, Strom, .......) > "entsprechende Belege" fordert, da sollten > doch Kopien oder Originale von > Abbuchungsbelegen der Banken genügen? Wenn ich zu entscheiden hätte, würde mir sowas nicht genügen. Man könnte ja die Abbuchung von Kosten einer x-beliebigen anderen Person zulassen, ohne dass dies im Bankbeleg direkt ersichtlich würde. Im Zweifelsfall sollten also die Abrechnungen der effektiven Rechnungssteller vorliegen - und davon sollten auch Kopien genügen. Bei der Miete sollte eine Vertragskopie ausreichen. Das Amt ist sicherlich interessiert daran, ob noch andere Vertragspartner (z.B. Lebenspartner) mit unterzeichnet haben. Gruss Pascal[ Auf dieses Posting antworten ]
