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Re: was sind für ein Amt "entsprechende Belege"

Von: Pascal Meister (startto@writeme.com) [Profil]
Datum: 28.06.2008 12:18
Message-ID: <4bc29$48660fed$54499c57$22295@news.hispeed.ch>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
"Gunther Spalke" <ident@mail.invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:g45254$9dv$1@online.de...

> wenn ein Amt bzgl. Haushaltsausgaben (Versicherung,
> Miete, Strom, .......)
> "entsprechende Belege" fordert, da sollten
> doch Kopien oder Originale von
> Abbuchungsbelegen der Banken genügen?

Wenn ich zu entscheiden hätte, würde mir sowas nicht genügen. Man
könnte ja
die Abbuchung von Kosten einer x-beliebigen anderen Person zulassen, ohne
dass dies im Bankbeleg direkt ersichtlich würde.

Im Zweifelsfall sollten also die Abrechnungen der effektiven
Rechnungssteller vorliegen - und davon sollten auch Kopien genügen. Bei der
Miete sollte eine Vertragskopie ausreichen. Das Amt ist sicherlich
interessiert daran, ob noch andere Vertragspartner (z.B. Lebenspartner) mit
unterzeichnet haben.

Gruss Pascal



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