Re: Abmahnung wegen gew erblicher Tätigkeit
Von: Wolfgang Gerber (spamwirdnichtgelesen@vorsicht-bissig.de) [Profil]
Datum: 19.06.2008 19:02
Message-ID: <485a913b$0$14707$9b622d9e@news.freenet.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 19.06.2008 19:02
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Frank Heuser schrieb: > > Es liegt daran, daß es eben zu den Kriterien eine gewerblichen Tätigkeit > > gehört, daß sie nachhaltig ist. > Quelle? Rspr.? Verständnis? Auslegung?!? "?!?" ist eine ungültige Satzzeichenverwendung. > Dass "r" übershe ich mal ebenso ^ ^ > wie das "daß". Ist doch okay, oder? Da ist ein "s" zuviel und ein "e" zuwenig. Du bist echt ein toller Hecht! Andere wegen Rechtschreibfehlern anmaulen. Wie auch gerade in einem anderen Posting. Selber aber auch welche machen. Echt toll Herr Neunmalklug! Gruss Wolfgang -- Achtung Spamfilter: Bei Mailantwort muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.[ Auf dieses Posting antworten ]
