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Re: Abmahnung wegen gew erblicher Tätigkeit

Von: Wolfgang Gerber (spamwirdnichtgelesen@vorsicht-bissig.de) [Profil]
Datum: 19.06.2008 19:02
Message-ID: <485a913b$0$14707$9b622d9e@news.freenet.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Frank Heuser schrieb:

> > Es liegt daran, daß es eben zu den Kriterien eine gewerblichen
Tätigkeit
> > gehört, daß sie nachhaltig ist.

> Quelle? Rspr.? Verständnis? Auslegung?!?

"?!?" ist eine ungültige Satzzeichenverwendung.

> Dass "r" übershe ich mal ebenso
^          ^
> wie das "daß". Ist doch okay, oder?

Da ist ein "s" zuviel und ein "e" zuwenig.

Du bist echt ein toller Hecht! Andere wegen Rechtschreibfehlern
anmaulen. Wie auch gerade in einem anderen Posting. Selber aber auch
welche machen. Echt toll Herr Neunmalklug!


Gruss Wolfgang

--
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