Re: Abmahnung wegen gewerblicher Tätigkeit
Von: Frank Heuser (lesichnicht@web.de) [Profil]
Datum: 19.06.2008 00:13
Message-ID: <6btfkbF3d76k2U1@mid.uni-berlin.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 19.06.2008 00:13
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Martin Schoenbeck schrieb: > Kann ich nicht erkennen. Selbst wenn er damit Gewinn erzielt, ist die > Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet, da er die Teile ja nicht gekauft hat, > um sie wieder zu verkaufen. Ja, richtig. Aufgedrängte Bereicherung, oder? Der spendet seinen Gewinn doch sicherlich! Das tut Krombacher und Co doch auch. Ist ja eine neue Variante von dem "was soll mich mein Geschwätz von gestern interessieren", nämlich: "was interessiert mich mein Geschwätz von heute, wenn mir das von gestern besser passt". Puh, echt klasse. > Obendrein ist sie auch nicht nachhaltig, da er > nur seinen Bestand verkauft. Ja, ne, ist klar. Nachhaltigkeit ist schick und keiner versteht es. Wie verkauft eigentlich ein Kaufmann seine Ware, ohne seinen Lagerbestand auffüllen zu müssen. Ach ja, wer seine Ware nur einmalig verkauft, ist gar kein gewerblich Handelnder, weil die Nachhaltigkeit fehlt, nicht wahr? Oder liegt es daran, dass die Ware nicht nachwächst?[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Martin Schoenbeck (19.06.2008 00:53)
- Frank Heuser (19.06.2008 01:34)
- Peter Kern (19.06.2008 09:54)
- Martin Schoenbeck (19.06.2008 10:22)
- Peter Kern (19.06.2008 10:36)
- Martin Schoenbeck (19.06.2008 10:21)
- Wolfgang Gerber (19.06.2008 19:02)
- Axel (19.06.2008 11:59)
