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Re: Abmahnung wegen gewerblicher Tätigkeit

Von: Frank Heuser (lesichnicht@web.de) [Profil]
Datum: 19.06.2008 00:13
Message-ID: <6btfkbF3d76k2U1@mid.uni-berlin.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Martin Schoenbeck schrieb:
> Kann ich nicht erkennen. Selbst wenn er damit Gewinn erzielt, ist die
> Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet, da er die Teile ja nicht gekauft hat,
> um sie wieder zu verkaufen.

Ja, richtig. Aufgedrängte Bereicherung, oder? Der spendet seinen Gewinn
doch sicherlich! Das tut Krombacher und Co doch auch.
Ist ja eine neue Variante von dem "was soll mich mein Geschwätz von
gestern interessieren", nämlich: "was interessiert mich mein Geschwätz
von heute, wenn mir das von gestern besser passt". Puh, echt klasse.

> Obendrein ist sie auch nicht nachhaltig, da er
> nur seinen Bestand verkauft.

Ja, ne, ist klar. Nachhaltigkeit ist schick und keiner versteht es. Wie
verkauft eigentlich ein Kaufmann seine Ware, ohne seinen Lagerbestand
auffüllen zu müssen. Ach ja, wer seine Ware nur einmalig verkauft, ist
gar kein gewerblich Handelnder, weil die Nachhaltigkeit fehlt, nicht
wahr? Oder liegt es daran, dass die Ware nicht nachwächst?

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