Re: Konsequenzen einer Abmeldung beim Meldeamt
Von: Maik Zumstrull (maik.zumstrull@gmx.de) [Profil]
Datum: 07.06.2008 00:34
Message-ID: <20080607003400.6431bcf0@gmx.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 07.06.2008 00:34
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Julia Mandelbrot <julia_mandelbrot@directbox.com> wrote: > Ich denke Franks Ausfuehrungen sind logisch und nachvollziehbar. Vor allem passen sie eher zu dem, was du gerne hättest. :-) > Warum ist die melderechtliche Fuehrung meines deutschen Zweitwohnsitz > als Erstwohnsitz illegal, wenn es die Option "Erstwohnsitz Ausland, > Zweitwohnsitz Deutschland" melderechtlich nicht gibt? Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz ist doch überhaupt nicht mein Punkt. Der ist, dass du deiner Beschreibung nach NICHT DORT WOHNST. Das heißt, es ist *kein* Wohnsitz. Die Frage, ob Erst- oder Zweit- stellt sich gar nicht erst: es ist weder-noch. > Kannst du die "Illegalitaet" durch ein Gesetz klar benennen? Habe ich schon -- Meldegesetz NRW. Paragraphen habe ich auch genannt. > Oder ist die vermeintliche Illegalitaet nur deine persoenliche > Auffassung und die Fuehrung eines deutschen Zweitwohnsitz als > Erstwohnsitz nach dem Gesetz einwandfrei? Wer einen Erst- und einen Zweitwohnsitz in Deutschland hast, der muss denjenigen zum Erstwohnsitz machen, an dem sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt befindet. Wenn jemand nur einen Wohnsitz in Deutschland hast, dann ist das automatisch ein Erstwohnsitz. In dem Punkt hat Frank Recht, das war aber auch nie strittig -- oder relevant. Es ist hier egal, denn für dich gilt die dritte Situation: Wer NICHT MEHR IN DEUTSCHLAND WOHNT, muss sich abmelden. > Dann bitte ich doch darum, deine persoenliche > Meinung auch als solche kennzuzeichnen. Betrachte von mir aus alles, was ich schreibe, als "nur" meine persönliche Meinung. Wahr ist es trotzdem.[ Auf dieses Posting antworten ]
