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Arbeitsablauf (was: Abmahnung wegen g ewerblicher Tätigkeit)

Von: Christian E. Naundorf (e.naundorf@gmx.net) [Profil]
Datum: 21.06.2008 21:22
Message-ID: <g3jken$be7$1@online.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Stefan Schmitz schrieb:

> Kannst du mal ein bisschen Licht in die Arbeitsabläufe bei Gericht
> bringen?
>
> In einem Unternehmen gibt der Vorgesetzte seiner Sekretärin bei so
> einer Vorlage einen Rüffel und sorgt dafür, dass er binnen einer
> Stunde einen ordentlichen Text bekommt. Warum geht das im Gericht
> nicht?

Weil der Richter "one-pass" arbeitet - er verfasst was (mit der Hand,
mit dem Computer, wie auch immer), die Verfügung wird abgearbeitet und
der "Output" geht raus, OHNE DASS der Richter das nochmal sieht. Es gibt
sozusagen keine "Unterschrift" oder "Freigabe" nach Fertigstellung und
vor Abgang des Dokuments, sondern das Original ist in der Akte und was
die nachgelagerten Bearbeitungsstufen damit machen, ist Vertrauenssache.

Freilich passt das alles auf einen Vergleich nicht so richtig, denn den
schließen ohnehin die PARTEIEN. Auch wenn der Richter vorbereitet,
Vorschläge macht etc., der eigentliche Vergleichstext wird von den
Parteien und NUR von ihnen autorisiert. Also hat entweder jemand beim
Vorlesen/Genehmigen gepennt oder eine schlampige Vorlage eingereicht im
Falle des § 278 Abs. 6 ZPO - ODER was rausgegangen ist, stimmt nicht mit
dem Original überein, DAS wäre dann aber wirklich Anlass für ein sehr
ernstes Gespräch mit der Urkundsbeamtin.

Nicht dass so etwas nicht vorkäme: ich hatte letztens einen Beschluss,
in dem die Einzelrichterin den Rechtsstreit von der Kammer auf die
Einzelrichterin übertrug. Ziemlich seltsam, dacht' ich mir, bis ich
feststellte, dass einfach die Ausfertigung des Beschlusses falsch war:
es gab einen wunderbaren Übertragungsbeschluss der Kammer mit drei
Unterschriften, nur in der Ausfertigung stand dann nur eine ...


--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
"No exceptional circumstances whatsoever, whether a state of war or
a threat of war, internal political instability or any other public
emergency, may be invoked as a justification of torture."

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