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Re: Unfall im Urlaub

Von: Thomas Mayer (mayer_tom@gmx.de) [Profil]
Datum: 11.06.2008 11:38
Message-ID: <g2o9i0$5av$1@news.dtag.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
"Bruno Münch" <muench.b@t-online.de> schrieb
>
> Es handelt sich um einen Reisemangel  für den der Reiseveranstalter haftet.
Nach höchstrichterlichen Entscheidungen hat der
> Reiseveranstalter für die von ihm veranstalteten Reisen eine
Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Dabei geht es keineswegs darum
> ob diese den örtlichen Bauvorschriften entsprechen. Das jedenfalls gibt Google
her, beantwortet aber nicht ganz meine Frage.
>

Und der Reiseveranstalter "TÜVed" auch noch die Taxis, mit denen
du Dich fahren lässt??

Ich glaube das nun mal nicht, aber "glauben" heisst "nicht wissen"!!

CU
TOM


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