Re: Unfall im Urlaub
Von: Thomas Mayer (mayer_tom@gmx.de) [Profil]
Datum: 11.06.2008 11:38
Message-ID: <g2o9i0$5av$1@news.dtag.de>
Newsgroup: de.soc.recht.misc
Datum: 11.06.2008 11:38
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"Bruno Münch" <muench.b@t-online.de> schrieb > > Es handelt sich um einen Reisemangel für den der Reiseveranstalter haftet. Nach höchstrichterlichen Entscheidungen hat der > Reiseveranstalter für die von ihm veranstalteten Reisen eine Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Dabei geht es keineswegs darum > ob diese den örtlichen Bauvorschriften entsprechen. Das jedenfalls gibt Google her, beantwortet aber nicht ganz meine Frage. > Und der Reiseveranstalter "TÜVed" auch noch die Taxis, mit denen du Dich fahren lässt?? Ich glaube das nun mal nicht, aber "glauben" heisst "nicht wissen"!! CU TOM[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Bruno Münch (26.06.2008 09:48)
